Maßnahmen zur praktischen Umsetzung der Charta der Vielfalt
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das unterzeichnete Dokument zum Beitritt der „Charta der Vielfalt”
- eine Liste an Maßnahmen, die Sie zur Umsetzung der „Charta der Vielfalt” seit Beitritt durchgeführt haben
- der Zeitraum, in dem diese Maßnahmen durchgeführt wurden
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die von der Stadt Leipzig im Rahmen der „Charta der Vielfalt” entwickelt wurden
- Schulungsdokumente, z.B. Dokumente zur Personalfortbildung, die Sie im Rahmen bzw. zur Umsetzung der „Charta der Vielfalt” entwickelt haben
- Dokumente in denen der Stadt Leipzig diese Maßnahmen evaluiert
Hintergrund der Anfrage ist die Ankündigung der Stadt Leipzig der „Charta der Vielfalt” von 2014 beizutreten[1].
Mit Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichteten Sie sich insbesondere zu sechs Punkten der praktischen Umsetzung der Charta.[2]
Einer der von der Stadt Leipzig unterzeichneten Punkte, namentlich Punkt 5, lautet, dass Sie „über […] Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.”[2]
Leider konnte ich keine öffentliche Auskunft diesbezüglich auf den Webseiten der Stadt finden. Falls eine solche existiert, so bitte ich Sie, mir diese zuzusenden bzw. mich auf die öffentlich zugängliche Ressource hinzuweisen.
[1] https://www.leipzig.de/news/news/stadt-will-charta-der-vielfalt-beitreten/
[2] https://www.charta-der-vielfalt.de/ueber-uns/ueber-die-initiative/urkunde-charta-der-vielfalt-im-wortlaut/
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
In https://fragdenstaat.de/anfrage/charta-… mit beantwortet.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. September 2020
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27. Oktober 2020
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