Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit werden in der Verbandsgemeindeverwaltung aktuell durchgeführt?
Hat die Verbandsgemeindeverwaltung ein IT-Sicherheitskonzept? Wird dieses fortgeschrieben?
Hält die Verbandsgemeindeverwaltung Zertifikate im Bereich des IT-Sicherheitsmanagements? Wenn nein, warum nicht?
Genügen alle, durch die Verbandsgemeindeverwaltung genutzten oder selbst betriebenen IT-Systeme den IT-Grundschutzkatalogen des BSI? Wenn nein, warum nicht?
Werden Audits zur Informationssicherheit in der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2016
  • Frist
    1. November 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Maßnahm…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit [#17969]
Datum
28. September 2016 13:56
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit werden in der Verbandsgemeindeverwaltung aktuell durchgeführt? Hat die Verbandsgemeindeverwaltung ein IT-Sicherheitskonzept? Wird dieses fortgeschrieben? Hält die Verbandsgemeindeverwaltung Zertifikate im Bereich des IT-Sicherheitsmanagements? Wenn nein, warum nicht? Genügen alle, durch die Verbandsgemeindeverwaltung genutzten oder selbst betriebenen IT-Systeme den IT-Grundschutzkatalogen des BSI? Wenn nein, warum nicht? Werden Audits zur Informationssicherheit in der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssic…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit [#17969]
Datum
2. November 2016 08:11
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit“ vom 28.09.2016 (#17969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 28.09.2016 können wir Ihnen folgendes mitteilen (siehe An…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit [#17969]
Datum
4. November 2016 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 28.09.2016 können wir Ihnen folgendes mitteilen (siehe Anhang). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Einwände sind hinsichtlich der Maßnahmen zur IT-Sicherheit durchaus nach…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit [#17969]
Datum
4. November 2016 13:44
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Einwände sind hinsichtlich der Maßnahmen zur IT-Sicherheit durchaus nachvollziehbar. Ich sehe jedoch keine Gefährdung der IT-Sicherheit in der Beantwortung der Fragen hinsichtlich von Zertifizierungen: Hält die Verbandsgemeindeverwaltung Zertifikate im Bereich des IT-Sicherheitsmanagements? Wenn nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in Nein, die Verbandsgemeindeverwaltung hält keine Zertifikate im Bereich des IT-Sicherhe…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit [#17969]
Datum
8. November 2016 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Nein, die Verbandsgemeindeverwaltung hält keine Zertifikate im Bereich des IT-Sicherheitsmanagements. Die Frage „Wenn nein, warum nicht?“ wird nicht vom Anwendungsbereich des LTranspG erfasst. Mit freundlichen Grüßen