Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen

- Richtlinien und Erlasse des Wissenschafstministeriums, die zum Ziel haben, dass Allgemeine Studierendenausschüsse eine rechtskonforme Verwaltung aufbauen und aufrechterhalten

Bspw. denke ich hier an routinemäßige Schulungen der neugewählten AStA-Vertreter im Bereich der Verwaltung

Hintergrund der Anfrage:

Ich habe versucht in der Vergangenheit von der AStA Münster einen aktuellen Geschäftsverteilungsplan, einen aktuellen Aktenplan und ein aktuelles Organigramm zu erhalten. Die Anfragen wurden erst durch Eskalation bei der Rektorin abschlägig beantwortet. Ein schriftlicher Bescheid wurde wohl durch Unkenntnis des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht erlassen.

Durch Antrag auf Ersatzvornahme durch die Rektorin der Universität Münster - nachdem ich zuerst die Zuständigkeit der Rektorin als Aufsichtsbehörde geklärt habe - erhielt ich erst ein Ablehnungsbescheid. Siehe hierzu https://fragdenstaat.de/a/9472

Die amtliche und hochoffizielle Begründung lautet, dass die AStA u.a. keinen Aktenplan führe.

Irgendwie stinkt mir diese Antwort nach Faulheit und Ignoranz der AStA-Vertreter und der Rektorin.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juli 2015
  • Frist
    15. August 2015
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Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Richtlinien un…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen [#10617]
Datum
14. Juli 2015 16:31
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Richtlinien und Erlasse des Wissenschafstministeriums, die zum Ziel haben, dass Allgemeine Studierendenausschüsse eine rechtskonforme Verwaltung aufbauen und aufrechterhalten Bspw. denke ich hier an routinemäßige Schulungen der neugewählten AStA-Vertreter im Bereich der Verwaltung Hintergrund der Anfrage: Ich habe versucht in der Vergangenheit von der AStA Münster einen aktuellen Geschäftsverteilungsplan, einen aktuellen Aktenplan und ein aktuelles Organigramm zu erhalten. Die Anfragen wurden erst durch Eskalation bei der Rektorin abschlägig beantwortet. Ein schriftlicher Bescheid wurde wohl durch Unkenntnis des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht erlassen. Durch Antrag auf Ersatzvornahme durch die Rektorin der Universität Münster - nachdem ich zuerst die Zuständigkeit der Rektorin als Aufsichtsbehörde geklärt habe - erhielt ich erst ein Ablehnungsbescheid. Siehe hierzu https://fragdenstaat.de/a/9472 Die amtliche und hochoffizielle Begründung lautet, dass die AStA u.a. keinen Aktenplan führe. Irgendwie stinkt mir diese Antwort nach Faulheit und Ignoranz der AStA-Vertreter und der Rektorin.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung von Richtlinien und Erlassen …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Antwort: Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen [#10617]
Datum
5. August 2015 19:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung von Richtlinien und Erlassen des Wissenschaftsministeriums zum Thema "Organisation/Verwaltung der Allgemeinen Studierendenausschüsse" bitten. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen. Dieser Bereich hochschulorganisationsrechtlicher Fragen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund hat auf diesem Gebiet keine Gesetzgebungs- oder Verwaltungshoheit. Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bezüglich Ihres Auskunftsbegehrens keine Informationen vor. Ich empfehle daher, sich an das zuständige Landesministerium zu wenden. Mit freundlichen Grüßen