-- per E-Mail und Fax --
Widerspruch
Ihr Bescheid vom 12. Mai 2020, Zeichen E 455-1/20(261)
Sehr geehrte
<< Anrede >>
gegen Ihren Bescheid vom 12.05.2020 mit Zeichen E 455-1/20(261) lege ich hiermit Widerspruch ein. Sie lehnen meinen Antrag auf Herausgabe von Maßnahmenplänen zur Pandemie ab, weil kein Auskunftsanspruch bestehe. Dies ist nicht korrekt.
Die Maßnahmenpläne sind Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Der Begriff der Umweltinformationen ist weit auszulegen. Insbesondere Maßnahmen zu Viren, welche über die Luft übertragen werden, zählen dazu.
Sollten durch die Herausgabe der begehrten Dokumenten schutzwürdige Belange betroffen sein, müsste das öffentliche Interesse an der Herausgabe geprüft werden und ggf. schutzwürdige Informationen abgetrennt werden. Aufgrund der Corona-Fälle und grundrechtsbeschränkender Maßnahmen in der JVA Waldheim ist ein hohes öffentliches Interesse gegeben (vgl. auch
https://www.vice.com/de/article/7kzy39/gefangnis-coronavirus-inhaftierte-freilassen).
Ich verweise dazu auch auf den Beschluss des VG Hannover in einem ähnlich gelagerten Fall (
https://fragdenstaat.de/blog/2020/05/12/urteil-niedersachsen-justizministerium-klage-corona-erlasse/).
Ich bitte Sie abermals um unverzüglichen Zugang zu den angefragten Informationen. Andernfalls werde ich meinen Rechtsanspruch gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Anfragenr: 185049
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Arne Semsrott
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