Mangelndes Interesse an der Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter

Eine Teilzeit Ausbildung zum Notfallsanitäter kann vom Rettungssanitäter in 4-5 Jahren absolviert werden, in Zeiten wie diesen, in der aktuell starker Personalmangel herrscht, verstehe ich nicht, wieso diese Möglichkeit nicht mit in Betracht gezogen wird. Zumal eine 4 Jährige Ausbildung nur 1 Jahr länger dauert und man keinen Mangel an Rettungssanitäter erleiden müsse, da dieser seiner geregelten Arbeitszeit nachkommt.

Nun zu meiner Frage.

Wieso wird diese Alternative nicht genutzt?
Wieso wird diese Ausbildungsvariante nicht refinanziert?
Wer beschließt das?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, diesen Mangel an Notfallsanitätern zu kompensieren?

Wäre es ein Alternative den Rettungssanitäter durch Zahlreiche Fortbildungen, Erfahrungen und Aufbaulehrgängen zu einem Notfallsanitäter weiterzubilden?

Das Problem bei der 3 Jährigen Ausbildung besteht darin, das dies für Mitarbeiter im Rettungsdienst, die mitten im Leben stehen, Familie haben etc. finanziell nicht korrekt unterstützt werden. Das Gehalt würde auf über 50% gekürzt werden.

Wie sehen die Zukunftspläne aus?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mangelndes Interesse an der Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634]
Datum
25. September 2022 16:48
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Teilzeit Ausbildung zum Notfallsanitäter kann vom Rettungssanitäter in 4-5 Jahren absolviert werden, in Zeiten wie diesen, in der aktuell starker Personalmangel herrscht, verstehe ich nicht, wieso diese Möglichkeit nicht mit in Betracht gezogen wird. Zumal eine 4 Jährige Ausbildung nur 1 Jahr länger dauert und man keinen Mangel an Rettungssanitäter erleiden müsse, da dieser seiner geregelten Arbeitszeit nachkommt. Nun zu meiner Frage. Wieso wird diese Alternative nicht genutzt? Wieso wird diese Ausbildungsvariante nicht refinanziert? Wer beschließt das? Welche Möglichkeiten sehen Sie, diesen Mangel an Notfallsanitätern zu kompensieren? Wäre es ein Alternative den Rettungssanitäter durch Zahlreiche Fortbildungen, Erfahrungen und Aufbaulehrgängen zu einem Notfallsanitäter weiterzubilden? Das Problem bei der 3 Jährigen Ausbildung besteht darin, das dies für Mitarbeiter im Rettungsdienst, die mitten im Leben stehen, Familie haben etc. finanziell nicht korrekt unterstützt werden. Das Gehalt würde auf über 50% gekürzt werden. Wie sehen die Zukunftspläne aus?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/259634/upload/a9b72b219f976d98cfef20f5ff6a6cfbd5efa8e9/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634] Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antrags…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634]
Datum
26. September 2022 14:41
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Ihre Mail vom 25.09.2022 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Ihr Anliegen habe ich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie werden von dort eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsa…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634]
Datum
28. Oktober 2022 10:20
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mangelndes Interesse an der Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter“ vom 25.09.2022 (#259634) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634] Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antrags…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634]
Datum
31. Oktober 2022 10:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Ihre Mail vom 25.09.2022 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Ihr Anliegen habe ich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie werden von dort eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634] Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antrags…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634]
Datum
31. Oktober 2022 10:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 28.10.2022, in welcher Sie sich nach dem Stand der Angelegenheit erkundigen. Ihre Nachfrage habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet mit der Bitte um weitere Prüfung und Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Sehr << Antr…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Betreff: Anfragenr: 259634 "Mangelndes Interesse an der Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter [#259634]"
Datum
13. Dezember 2022 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25.09.2022 beantragten Sie bei der Stadt Dortmund auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Auskunft zu Fragen betreffend der Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter. Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 IFG wie folgt: I. Ihren Antrag gebe ich statt. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I: § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG gewährt gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 2 Nummer 1 IFG). Was eine amtliche Information ist, bestimmt sich nach § 2 Nummer 1 IFG. Danach handelt es sich bei einer amtlichen Information um jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, welche nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören ausdrücklich nicht dazu. Nach § 1 Absatz 2 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen bzw. Akten. Einen Anspruch auf Informationsbeschaffung vermittelt das IFG nicht. Die Stadt Dortmund betreibt ihre Berufsfachschule für Notfallsanitäter*innen ausschließlich zur internen Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen der Feuerwehr Dortmund. Dabei erfolgt sowohl die Ausbildung neuer Mitarbeiter*innen wie auch die Weiterqualifizierung von Brandmeister*innen ausschließlich in Vollzeit, da die Teilzeitregelung des §5 Abs. 1 NotSanG weder der Stadt Dortmund noch den Mitarbeiter*innen Vorteile bietet. Zu II: Die Stattgabe Ihres Antrags erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin*des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden einer*eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren*dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Auf Ihr Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 S. 4, 13 Abs. 2 IFG NRW), weise ich hin. Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen