MANV Register

Verfügt das IM BW oder die SQR BW über Daten von Massenanfall an Patienten?
Insbesondere Zahlen zu der Menge der Einsätze, der gemeldeten und tatsächlicher Patientenzahlen nach Sichtungskategorie. Wie oft wurde Ringalarm ausgelöst?

Wenn nicht, ist ein Landesweite Auswertung der Daten geplant? z.B. im Rahmen einesMANV Register? Die SQRBW bietet eine geignete Stelle mit vielen möglichkeiten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Ludwig Weller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verfügt das IM…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Ludwig Weller
Betreff
MANV Register [#216908]
Datum
29. März 2021 10:58
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfügt das IM BW oder die SQR BW über Daten von Massenanfall an Patienten? Insbesondere Zahlen zu der Menge der Einsätze, der gemeldeten und tatsächlicher Patientenzahlen nach Sichtungskategorie. Wie oft wurde Ringalarm ausgelöst? Wenn nicht, ist ein Landesweite Auswertung der Daten geplant? z.B. im Rahmen einesMANV Register? Die SQRBW bietet eine geignete Stelle mit vielen möglichkeiten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ludwig Weller Anfragenr: 216908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216908/ Postanschrift Ludwig Weller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ludwig Weller
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Weller, Ihre Anfrage vom 29. März 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Ste…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: MANV Register [#216908]
Datum
30. März 2021 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weller, Ihre Anfrage vom 29. März 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Weller, wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens, das mit dem Aktenzeichen IM6-5461-287/17 …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
MANV Register [#216908]
Datum
30. März 2021 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weller, wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens, das mit dem Aktenzeichen IM6-5461-287/17 bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Weller, zu Ihrem Antrag vom 29.03.2021 teilen wir Ihnen mit, dass die angeforderten Daten bei…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: MANV Register [#216908]
Datum
21. April 2021 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weller, zu Ihrem Antrag vom 29.03.2021 teilen wir Ihnen mit, dass die angeforderten Daten beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration nicht vorhanden sind (§ 3 Nr. 3 LIFG). Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration führt kein Register o.ä. über die Anzahl sogenannter Massenanfälle von Verletzten (MANV). Die Einrichtung eines solchen Registers o.ä. ist hier derzeit auch nicht geplant. Generell gilt, dass die Einstufung eines Ereignisses als MANV der örtlichen Integrierten Leitstelle obliegt, da diese Einstufung insbesondere auch von der örtlichen Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes abhängt und nicht landeseinheitlich vorgegeben ist. Soweit sich Ihr Antrag auf Zugänglichmachung von Daten der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass die SQR-BW eine Einrichtung des Landesausschusses für den Rettungsdienst ist, die beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg als interdisziplinär besetzte, fachlich unabhängige und eigenständige Organisationseinheit angesiedelt ist. Bei den von der SQR-BW verwalteten Daten handelt es sich insofern um Daten der Selbstverwaltung und nicht um amtliche Informationen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration. Im Übrigen wird gemäß § 9 Abs. 2 LIFG mitgeteilt, dass der gewünschte Informationszugang aufgrund der genannten Gründe auch zu einem späteren Zeitpunkt weder ganz noch teilweise möglich sein wird. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei (§ 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Landesgebührengesetz in Verbindung mit Ziffer 20.2.1 Gebührenverzeichnis der Anlage zu § 1 der Gebührenverordnung des Innenministeriums). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen