Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte<Information-entfernt>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist als Inhaber der 6 EU-Marken beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum eingetragen.
EU-Marken:
1. Internet-ABC (Wortmarke) Nummer: 002488468
2. internet abc (Bildmarke) Nummer: 002488922
3. medienforum.nrw (Bildmarke) Nummer: 004246146
4. >lfm: (Bildmarke) Nummer: 005425608
5. lfm (Wortmarke) Nummer: 005425616
6. INITIATIVE ELTERN + MEDIEN; Kompetenz - Beratung - Unterstützung (Bildmarke) Nummer: 012502001
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist als Inhaber der 11 Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.
Bitte geben Sie Information darüber, in welcher Höhe der Rundfunkbeitrag für alle ihre Marken verbraucht wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>