Markenanmeldungen Verschwörhaus, Entscheidungsfindung
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf der Website der Stadt Ulm habe ich folgenden Text gefunden:
> Die Stadt hatte sich bereits im November 2021 zum Schutz des Logos und der Marke entschlossen, um auch in Zukunft die Nutzung des Namens für das Verschwörhaus zu gewährleisten und vor Missbrauch zu schützen.
(https://www.ulm.de/leben-in-ulm/digitale-stadt/meldungen/2022_06_juni/vsh_verein_abstimmung_juni2022)
Bitte senden Sie mir dazu bitte Dokumente, welche die Entscheidungsfindung der Stadt Ulm bezüglich der Markenanmeldungen dokumentieren, zu. Zu dem Thema sollte es ja Beschlussvorlagen, Präsentationen, Meetings-Notizen, Emails und ähnliches geben. Bitte senden Sie mir diese vollumfänglich
Insbesondere bin ich interessiert an der Art des möglichen Missbrauchs, ich gehe davon aus das es dazu mindestens ein paar Beispiele gibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Stadt Ulm hat angeblich keine Emails, Notizen, Kalendereinträge oder ähnliches zu dem Sachverhalt vorliegen.
Das ist unglaubwürdig. Leider gibt jenseits der Klage keine sinnvolle Möglichkeit hier weiter vorzugehen. Auch ähnliche Anfragen wurden seitens der Stadt so beantwortet.
Falls irgendwann die Gerichtsprozesse zu dem Thema abgeschlossen sind sollte es möglich sein die in dem Zusammenhang erzeugten Dokumente anzufragen.
Information nicht vorhanden
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Datum13. Juni 2022
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15. Juli 2022
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