Marketing- bzw. Kommunikationsausgaben der BVG

Die Höhe der Marketing- bzw. Kommunikationsausgaben der BVG im Jahr 2016 und die Erhöhung im Vergleich zu 2012.

Welche Auswirkungen hatte dies auf Fahrgastaufkommen des Jahres 2016?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. April 2017
  • Frist
    6. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Marketing- bzw. Kommunikationsausgaben der BVG [#20934]
Datum
4. April 2017 15:27
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Höhe der Marketing- bzw. Kommunikationsausgaben der BVG im Jahr 2016 und die Erhöhung im Vergleich zu 2012. Welche Auswirkungen hatte dies auf Fahrgastaufkommen des Jahres 2016?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000346457 Eingangsbescheid Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000346457
Datum
4. April 2017 15:52
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbescheid Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese werden wir selbstverständlich dem zuständigen Fachbereich zur Kenntnisnahme und Auswertung sowie ggf. weiteren Veranlassung übermitteln. Wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Antwort auf Anfrage/Beschwerde 0000346457 Sehr geehrte/r Frau/Herr Bellahi, die Bearbeitung Ihres Antrags hat erg…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Antwort auf Anfrage/Beschwerde 0000346457
Datum
23. Mai 2017 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Frau/Herr Bellahi, die Bearbeitung Ihres Antrags hat ergeben, dass dessen Beantwortung teilweise abgelehnt werden wird. Ablehnungen -gleich ob teilweise oder in Gänze- sind rechtsmittelfähig. Um bei eventuell eingelegten Rechtsmitteln deren Zulässigkeit prüfen zu können, ist es erforderlich, an eine zustellfähige Anschrift adressieren zu können. Dies ist bei einer bloßen EMail-Angabe nicht möglich. Wir bitten Sie daher um Mitteilung Ihrer Adresse. Mit freundlichen Grüßen