Markierungen an Alleebäumen L90 Phöben / Werder (Havel)

Dutzende von Alleebäumen an der Landesstraße L90 zwischen Werder Havel und Phöben bzw. an der Phöbener Chaussee sind markiert.
In welchem Auftrag sind diese Markierungen vorgenommen worden?
Welchen Hintergrund haben diese Markierungen?

Wenn die Markierungen zu fällende Bäume kennzeichnen, beantworten Sie bitte folgende Fragen:
Für wann sind die Fällungen geplant?
Werden bei den Planungen die in §39 (5) BNatSchG genannten Schutzzeiten eingehalten?
Alleebäume werden durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz (siehe § 17 BbgNatSchAG) besonders geschützt. Wie lässt sich trotzdem eine Fällung begründen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2018
  • Frist
    27. April 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Markierungen an Alleebäumen L90 Phöben / Werder (Havel) [#27237]
Datum
24. März 2018 16:35
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dutzende von Alleebäumen an der Landesstraße L90 zwischen Werder Havel und Phöben bzw. an der Phöbener Chaussee sind markiert. In welchem Auftrag sind diese Markierungen vorgenommen worden? Welchen Hintergrund haben diese Markierungen? Wenn die Markierungen zu fällende Bäume kennzeichnen, beantworten Sie bitte folgende Fragen: Für wann sind die Fällungen geplant? Werden bei den Planungen die in §39 (5) BNatSchG genannten Schutzzeiten eingehalten? Alleebäume werden durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz (siehe § 17 BbgNatSchAG) besonders geschützt. Wie lässt sich trotzdem eine Fällung begründen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem Umwelti…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: Markierungen an Alleebäumen L90 Phöben / Werder (Havel) [#27237]
Datum
26. März 2018 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz in vorstehender Angelegenheit. Ihr gleichlautender Antrag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist mir zwischenzeitlich auch zugegangen. Sie erhalten dann Nachricht.] Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Straßenwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in nachstehend beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage vom 24.03.2018 auf Auskunft nach dem Um…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
WG: Markierungen an Alleebäumen L90 Phöben / Werder (Havel) [#27237] und (#2727190) UIG o3/2018
Datum
5. April 2018 14:12
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in nachstehend beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage vom 24.03.2018 auf Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz. Die Beantwortung betrifft ebenfalls Ihre gleichlautende Anfrage an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, welche zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. . Die Antworten (in Rot) sind den jeweiligen Fragestellungen zugeordnet. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. "Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dutzende von Alleebäumen an der Landesstraße L90 zwischen Werder Havel und Phöben bzw. an der Phöbener Chaussee sind markiert. In welchem Auftrag sind diese Markierungen vorgenommen worden? Die Markierung der Straßenbäume erfolgte im Auftrag des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg. Die Bäume gehören zur Landesstraße 90. Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ist Baulastträger der Landesstraße. Welchen Hintergrund haben diese Markierungen? Diese Markierung erfolgte in Vorbereitung einer Straßenausbaumaßnahme mit dem Hintergrund der Zählung der Bäume und Gehölzstrukturen im Umfeld der Landesstraße. Ein Teil der Straßenbäume muss im Rahmen der Baumaßnahme gefällt werden. Wenn die Markierungen zu fällende Bäume kennzeichnen, beantworten Sie bitte folgende Fragen: Für wann sind die Fällungen geplant? Eine Fällung ist im Zeitraum November 2018 bis Februar 2019 vorgesehen. Werden bei den Planungen die in §39 (5) BNatSchG genannten Schutzzeiten eingehalten? Ja. Alleebäume werden durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz (siehe § 17 BbgNatSchAG) besonders geschützt. Wie lässt sich trotzdem eine Fällung begründen? Die Fällung wird begründet durch: - die hier gestiegene Verkehrsbedeutung der Landesstraße 90 zwischen Werder, der BAB 10 und Phöben, im Zuge des Anstieges der wirtschaftlichen Bedeutung der Region - die notwendige Erhöhung der Verkehrssicherheit, - die Reduzierung des Unfallgeschehens, - die Notwendigkeit einer grundhaften Sanierung der heute verschlissenen Fahrbahndecke (zahlreiche Flickstellen und Risse sowie Kantenabbrüche in der Deckschicht), - den heute zu geringen Fahrbahnbreiten für die Verkehrsmengen , insbes. Schwerverkehrsanteil, - eine ungenügende Querneigung in Geraden und Kurven, - fehlende Entwässerungseinrichtungen, defekte Gehwegbefestigungen, zu geringe Gehwegbreiten bzw. fehlende Gehwege innerorts sowie ein fehlendes Radwegangebot und eine fehlende Verknüpfung der Radwegführung außer- und innerorts. Somit erfolgt der zwingend notwendige Straßenausbau der Gesamtstrecke unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung von Sicherheitsdefiziten und baulicher Mängel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. (siehe hierzu § 17 BbgNatSchAG (2)) Als Kompensation für diese Maßnahme werden insgesamt 149 Bäume gepflanzt, davon 90 im trassennahen Bereich und 59 im Bereich des Panoramaweges im Stadtgebiet Werder (Havel). (siehe hierzu § 17 BbgNatSchAG (3)) Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind)." Freundliche Grüße Im Auftrag --- Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen