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Märkischer Kreis Fachdienst 76 Verbraucherschutz/Veterinärwesen Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid

Hat Frau Steffen, Hugo-Schultz-Str.9, 58640 Iserlohn eine Genehmigung einen Reitsalon der auf Volksfesten betrieben wird zu betreiben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juli 2014
  • Frist
    23. August 2014
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
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Betreff
Märkischer Kreis Fachdienst 76 Verbraucherschutz/Veterinärwesen Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid [#6757]
Datum
22. Juli 2014 17:21
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat Frau Steffen, Hugo-Schultz-Str.9, 58640 Iserlohn eine Genehmigung einen Reitsalon der auf Volksfesten betrieben wird zu betreiben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Tierschutz Antrag auf Auskunft nach IFG von Herrn Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkei…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
WG: Märkischer Kreis Fachdienst 76 Verbraucherschutz/Veterinärwesen Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid [#6757]
Datum
25. Juli 2014 10:37
Status
Warte auf Antwort
Tierschutz Antrag auf Auskunft nach IFG von Herrn Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkeitshalber leite ich unten stehende Anfrage nach IFG an Sie weiter. Mit freundlichen Grüßen