Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Az.: 323-18501/34(2019)
Berlin, 18.04.2019
Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 27.03.2019
Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Marktanalyse zur Schulcloud" vom 27.03.2019.
Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Wie bereits in der Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage "Ausschreibung der Förderprojekte CLOUD16 und CLOUD17 [#33914]" erläutert, handelt es sich bei dem Vorhaben nicht um eine Auftragsvergabe, sondern um die Gewährung einer Zuwendung. Die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung für ein Fördervorhaben erfolgt gemäß den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften nach fachlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das Ergebnis dieser Prüfung entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Die Durchführung einer Marktanalyse ist nach den genannten Vorschriften nicht Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung. Vielmehr ist der Antragsteller im Zuge der Beantragung bzw. ein Zuwendungsempfänger im Verlauf des Vorhabens nach den für das Projekt seinerzeit gültigen "Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest 98) (vgl.
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=184 ) verpflichtet, den Stand der Forschung zu belegen und dem BMBF anzuzeigen, sofern Ergebnisse von Dritter Seite der Bewilligung bzw. im Projektverlauf der Ergebnisverwertung entgegenstehen. Eine Anzeige seitens des Projektnehmers über das Vorliegen entsprechender Ergebnisse Dritter liegt dem BMBF bislang nicht vor.
Abschließend weise ich darauf hin, dass das BMBF mit der Förderung der HPI Schul-Cloud zu keinem Zeitpunkt das Ziel verfolgt hat, mit Bundesmitteln flächendeckend ein Schul-Cloud-Angebot für alle Schulen verfügbar zu machen. Die HPI Schul-Cloud richtet sich ausschließlich an die Mitgliedsschulen des MINT EC e.V. Für ein landes- oder bundesweites Angebot fehlt eine entsprechende Aufgabenzuordnung oder eine ausdrücklich getroffene Regelung im Sinne von Art. 104a Abs. 1 GG. Die Bereitstellung flächendeckender Angebote für Schulen und deren dauerhafter Betrieb liegen ausschließlich im Kompetenzbereich der Länder und Kommunen. Die HPI Schul-Cloud stellt ein Forschungsprojekt dar, dessen als Open Source verfügbare Ergebnisse durch jedermann verwertet werden können. Bereits existierende (Niedersachsen) oder sich abzeichnende Kooperationen mit einzelnen Ländern werden von diesen in eigener Verantwortlichkeit administriert und sind nicht Teil des bundesseitig geförderten Entwicklungsvorhabens.
Mit freundlichen Grüßen