Marktkonzentration auf dem Markt für Erdöl und Erdgas
1. Laut www.rohstofftransparenz.de gibt es vier wesentliche Zahler der Feldes- und Förderabgabe aus der Gewinnung von Rohstoffen, insbesondere Erdgas. Bei der Firma BEB Erdgas & Erdöl GmbH & Co. KG handelt es sich laut deren Jahresabschluss (Abruf unter www. Unternehmensregister.de) um ein Joint Venture aus Shell und Exxon Mobil. Exxon Mobil ist ein weiterer der vier Zahler - letztlich gibt es also nur drei wesentliche Zahler (1. Exxon Mobil mit BEB, 2. DEA, und 3. Wintershall), mit anderen Worten nur drei Unternehmen, die Erdgas fördern. Zwei dieser Unternehmen (DEA und Wintershall) wollen nun fusionieren, so dass ein Duopol entsteht. Wie steht das Bundeskartellamt vor diesem Hintergrund zu dem geplanten Merger?
2. Exxon Mobil und Wintershall haben beide umfangreiche Kooperationen mit Gazprom. Für Exxon Mobil siehe beispielsweise: https://ostexperte.de/rosneft-exxonmobil/, für Wintershall siehe beispielsweise: https://www.wintershall.com/projects/happy-birthday-gazprom/ . Rosneft gehört (siehe beispielsweise wikipedia) zu Gazprom. Welche dieser Kooperationen mit Gazprom sind dem Bundeskartellamt bekannt und wie sieht das Bundeskartellamt vor diesem Hintergrund den Wettbewerb auf dem deutschen Markt und welche Schlussfolgerungen sind daraus für den geplanten Merger abzuleiten?
3. Neben der Erdgasförderung betreibt Wintershall zusammen mit Gazprom auch die Pipeline Northstream 1 und finanziert die Pipeline Northstream 2 (Quelle: Jahresabschluss der Wintershall Holding, Abruf unter www.unternehmensregister.de). Welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf den geplanten Merger, wenn Wintershall neben der heimischen Förderung auch die Importe kontrolliert?
4 . Der Erdöl und Erdgas Markt ist voller Kooperationen und strategischer Partnerschaften. Erwähnt seien nur beispielsweise der bekannte Asset Swap zwischen Wintershall und Gazprom, der Deal Gazprom OMV (https://www.omv.com/de/news/181004-gazprom-und-omv-unterzeichneten-eine-absichtserklaerung-zur-strategischen-kooperation) oder Teilhaberschaft zB am Erlaubnisfeld Unterweser von Vermillion an der DEA (http://www.vermilionenergy.de/unsere-betriebe/unser-betrieb.cfm). Welche Kooperationen zwischen DEA, Wintershall, Exxon Mobil und Gazprom sind dem Bundeskartellamt bekannt und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für den geplanten Merger?
5. Zahlungsempfänger der vielen EUR 230 Millionen aus der Feldes- und Förderabgabe ist das LBEG in Niedersachsen (s. zum Beispiel Konzernzahlungsbericht des Mutterunternehmens der DEA L1E Finance GmbH & Co. KG, Hamburg). Das LBEG ist gleichzeitig auch bergrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (https://www.lbeg.niedersachsen.de/energie_rohstoffe/leitungskataster/das-lbeg-leitungskataster-932.html). Wie sieht das Bundeskartellamt vor diesem Hintergrund, namentlich der Marktmacht und der hohen Beträge die einzelne Unternehmen leisten, eine weitere Marktkonzentration durch den geplanten Merger?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum26. Dezember 2018
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29. Januar 2019
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