Sehr [geschwärzt],
mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 2. März 2020 zitierten Sie aus einem Artikel der RP ONLINE die Passage "Die Beauftragung anderer Kanzleien hätte zum Teil Interessenkonflikte ausgelöst. Diese Interessenkonflikte schildert das Innenministerium anhand mehrerer Beispiele." und beantragten die Übersendung dieser Beispiele.
Zu Ihrem Antrag liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen die folgenden Informationen vor:
Nach einer Erkundung des Marktes für das Gutachten kamen andere hoch spezialisierte Fachanwaltskanzleien hierfür nicht in Betracht. Es waren Kanzleien mit konkreter Vorerfahrung bzw. Referenzen speziell für die Sachlage im Hambacher Forst und / oder mit vorheriger Befassung durch das Land in anderer Angelegenheit gesucht worden.
Eine in Frage kommende Kanzlei hatte zwar Vorerfahrungen konkret im Bereich Hambacher Forst. Sie war zudem mit der Prozessvertretung des Ministeriums in einer anderen Angelegenheit aus dem Bereich des zuständigen Referats befasst. Sie war die einzige Kanzlei unter den drei „Top-Kanzleien“ des Online-Portals „juve“ sowohl im Baurecht wie auch im Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Allerdings vertrat sie RWE in der Klage gegen den Rahmenbetriebsplan. Die Beauftragung schied also wegen eines Interessenkonflikts aus, da hier auch Gegenargumente zum Antrag von RWE zu prüfen waren.
In der o.g. Klage gegen den Rahmenbetriebsplan hatte die BR Arnsberg eine Kanzlei mit ausgeprägtem bergrechtlichem Profil beauftragt. Neben dem auch hier evtl. auftretenden Interessenkonflikt sprach dieses ausgeprägte Profil der Kanzlei gegen die Beauftragung mit dem o.g. Gutachten.
Im Übrigen waren nur Kanzleien ersichtlich, welche auf Seiten der Gegner des Tagebaus aktiv waren (insbes. für die Umweltverbände).
Eine weitere Kanzlei mit einem breiten Profil im Bereich des öffentlichen Rechts, die auch bereits für das Land tätig geworden war, vertrat in dem zuvor genannten Klageverfahren den Kläger gegen das Land. Hier wurde ebenfalls ein Interessenkonflikt angenommen.
Freundliche Grüße
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