Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld, Beabsichtigte Reduzierung von 8 auf 6 Parallelklassen

1) Die Anfrage beziehungsweise den Antrag der Stadt Bielefeld auf Verringerung der Zügigkeit von acht auf sechs Parallelklassen im Zuge des Neubaus der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld Schildesche.

2) Des Weiteren die Antwort oder den Bescheid, in der/dem über die Anfrage / Antrag entschieden wurde.

3) Wurde ein solcher Antrag bisher gestellt und wenn ja, wann ist dies geschehen?

4) Besteht Aussicht auf Veringerung der Zügigkeit der MNGS auch im Hinblick auf zunehmende Schülerzahlen in den nächsten Jahren oder bleibt die Achtzügigkeit unverändert bestehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld, Beabsichtigte Reduzierung von 8 auf 6 Parallelklassen [#168036]
Datum
7. Oktober 2019 14:48
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Anfrage beziehungsweise den Antrag der Stadt Bielefeld auf Verringerung der Zügigkeit von acht auf sechs Parallelklassen im Zuge des Neubaus der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld Schildesche. 2) Des Weiteren die Antwort oder den Bescheid, in der/dem über die Anfrage / Antrag entschieden wurde. 3) Wurde ein solcher Antrag bisher gestellt und wenn ja, wann ist dies geschehen? 4) Besteht Aussicht auf Veringerung der Zügigkeit der MNGS auch im Hinblick auf zunehmende Schülerzahlen in den nächsten Jahren oder bleibt die Achtzügigkeit unverändert bestehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 07.10.2019 zur Verringerung der Zügigkeit der Martin-Niemöller-…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld, Beabsichtigte Reduzierung von 8 auf 6 Parallelklassen [#168036]
Datum
7. November 2019 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 07.10.2019 zur Verringerung der Zügigkeit der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld teile ich zu Fragen 1 bis 3 mit, dass seitens der Stadt Bielefeld bislang kein Antrag gestellt worden ist. Frage 4, ob Aussicht auf Verringerung der Zügigkeit besteht oder die Achtzügigkeit unverändert bestehen bleibt, kann erst nach Vorliegen und Prüfung eines entsprechenden Antrages beantwortet werden. Gebühren werden bezüglich dieser Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen