Maschinenlesbare Dokumente bzgl Migrations- und Asylantragszahlen in Deutschland

Datensätze in Form von maschinenlesbaren Dokumenten:

-Anzahl der Zuwanderer in Deutschland (Übersicht der jüngsten vorliegenden Zahlen) + nach Möglichkeit Zahlen der letzten Jahre zurückgehend bis 1989
-aktuelle Zahlen zu Asylanträgen in Deutschland + nach Möglichkeit Zahlen der letzten Jahre zurückgehend bis 1989

Es ist sehr wichtig, dass diese Tabellen maschinenlesbar sind, um damit arbeiten zu können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe & Kooperation.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2014
  • Frist
    11. November 2014
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Michelle Martin
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datensätze in Fo…
An Internationale Organisation für Migration Details
Von
Michelle Martin
Betreff
Maschinenlesbare Dokumente bzgl Migrations- und Asylantragszahlen in Deutschland [#7718]
Datum
9. Oktober 2014 01:44
An
Internationale Organisation für Migration
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datensätze in Form von maschinenlesbaren Dokumenten: -Anzahl der Zuwanderer in Deutschland (Übersicht der jüngsten vorliegenden Zahlen) + nach Möglichkeit Zahlen der letzten Jahre zurückgehend bis 1989 -aktuelle Zahlen zu Asylanträgen in Deutschland + nach Möglichkeit Zahlen der letzten Jahre zurückgehend bis 1989 Es ist sehr wichtig, dass diese Tabellen maschinenlesbar sind, um damit arbeiten zu können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe & Kooperation.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michelle Martin <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michelle Martin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michelle Martin

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Internationale Organisation für Migration
Dear Ms. Winter, Thank you very much for your request for information. The International Organization for Migrati…
Von
Internationale Organisation für Migration
Betreff
RE: Maschinenlesbare Dokumente bzgl Migrations- und Asylantragszahlen in Deutschland [#7718]
Datum
10. Oktober 2014 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Dear Ms. Winter, Thank you very much for your request for information. The International Organization for Migration is not a Federal public authority as defined in § 1 section 1 Informationsfreiheitsgesetz; we would therefore like to kindly refer you to the Federal Office for Migration and Refugees. Therefore pls. find below the email-contact where you can address your request. <<E-Mail-Adresse>> Best regards. _________________________________ Sabine Risteski International Organization for Migration Sub-office Nuremberg Frankenstr. 210, 90461 Nuremberg, Germany Tel: + 49 911 43 00 0 Web: www.iom.int/germany