Maschinenlesbare Haushaltsdaten 2016/2017/2018

Haushaltsdaten der Jahre 2016/2017/2018 in Maschinenlesbarer Form (XLS, XLSX oder CSV). Mir ist bewusst, dass ich die Daten in PDF-Form bereits jetzt erhalten kann. Jedoch würde ich mich sehr um eine bürgerfreundlichere Geste freuen indem Sie mir die Rohdaten zur Verfügung stellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haushalts…
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Maschinenlesbare Haushaltsdaten 2016/2017/2018 [#26731]
Datum
22. Februar 2018 20:31
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haushaltsdaten der Jahre 2016/2017/2018 in Maschinenlesbarer Form (XLS, XLSX oder CSV). Mir ist bewusst, dass ich die Daten in PDF-Form bereits jetzt erhalten kann. Jedoch würde ich mich sehr um eine bürgerfreundlichere Geste freuen indem Sie mir die Rohdaten zur Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Landeshauptstadt Schwerin
Sehr geehrter Herr, der von Ihnen eingereichte Antrag nach dem IFG M-V muss gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V vor einer w…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Betreff
AW: Maschinenlesbare Haushaltsdaten 2016/2017/2018 [#26731] z. w. E.
Datum
23. Februar 2018 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr, der von Ihnen eingereichte Antrag nach dem IFG M-V muss gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V vor einer weiteren Bearbeitung schriftlich gestellt werden. Alternativ kann der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden. Gem. § 3 a VwVfG M-V kann der Antrag schriftformersetzend auch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder per DE-Mail gestellt werden. Für diesen Fall bitten wir um Verwendung der nachfolgenden Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Wir bitten um entsprechende Vervollständigung des Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe Ihnen meinen Antrag erneut per De-Mail geschickt. Mit freundlichen …
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: AW: Maschinenlesbare Haushaltsdaten 2016/2017/2018 [#26731] z. w. E. [#26731]
Datum
7. April 2018 16:35
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe Ihnen meinen Antrag erneut per De-Mail geschickt. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 26731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landeshauptstadt Schwerin
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diese zur weiteren Bearbeitung an die hierfür z…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Via
Briefpost
Betreff
WG: IFG-Antrag: Maschinenlesbare Haushaltsdaten 2016/2017/2018 mdB um weitere Bearbeitung
Datum
10. April 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diese zur weiteren Bearbeitung an die hierfür zuständige Fachdienststelle 21, Kämmerei, Herr Riemer, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Schwerin
Sehr geehrter Herr Filter, ich möchte den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen. Informationen, welche bereits öffent…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, ich möchte den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen. Informationen, welche bereits öffentlich zugänglich sind, können nach dem IFG M-V nicht weiter bekannt gemacht werden (§ 4 Abs. 4 IFG M-V) . Die von Ihnen gewünschten Informationen sind bereits öffentlich bekannt gemacht und im Internet aufrufbar. Darüber hinaus kann freier Zugang nur über "bei der Behörde bereits vorhandene Informationen" erfolgen (§ 1 Abs. 1 IFG M-V). Die von Ihnen gewünschten Informationen in den gewünschten Formaten liegen hier nicht vor. Die Haushalte bestehen aus einer Vielzahl einzelner Dokumente. Dabei sind die wenigsten in den gewünschten Formaten verfügbar. Es tut mir Leid Ihnen keine günstigere Form anbieten zu können. Mit freundlichen Grüßen