Maschinenlesbare Haushaltsdaten

Die Daten des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 in maschienen lesbarer Form. Beispielsweise als CSV oder Exel Datei.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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Sebastian Pax
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Freising Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie…
An Stadtverwaltung Freising Details
Von
Sebastian Pax
Betreff
Maschinenlesbare Haushaltsdaten [#25925]
Datum
5. Januar 2018 05:59
An
Stadtverwaltung Freising
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Freising Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Daten des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 in maschienen lesbarer Form. Beispielsweise als CSV oder Exel Datei.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Freising (Informationsfreiheitssatzung Freising). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pax <<E-Mail-Adresse>>
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Stadtverwaltung Freising
Maschienenlesbare Haushaltsdaten 05/2018-940.1 Sehr geehrter Herr Pax, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.01.2018…
Von
Stadtverwaltung Freising
Betreff
Maschienenlesbare Haushaltsdaten 05/2018-940.1
Datum
15. Januar 2018 18:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pax, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.01.2018. Darin beantragen Sie, dass Ihnen die Daten des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 in maschinenlesbarer Form, beispielsweise als CSV oder als Excel Datei, zugesandt werden mögen. Sie stützen Ihr Gesuch auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Freising vom 12. April 2013. Aus § 14 S. 2 der Informationsfreiheitssatzung können sie jedoch entnehmen, dass diese lediglich bis zum 30. April 2016 Wirkung entfaltete. Somit entfällt die Infomationsfreiheitssatzung als Rechtsgrundlage für Ihr Einsichtnahmegesuch. Eine Neuauflage der Informationsfreiheitssatzung ist aus Sicht der Stadt Freising nicht notwendig, da Art. 36 BayDSG einen vergleichbaren Rechtsanspruch gewährt. Um Ihr Gesuch im Lichte des Art. 36 BayDSG zu bearbeiten, bitten wir Sie uns darzulegen, worin Ihr berechtigtes Interesse bezüglich der Herausgabe des Haushaltsplanes 2016 in maschinenlesbarer Form besteht. Art. 36 Abs. 5 BayDSG sieht vor, dass für die Auskunft nach Art. 36 Kosten aufgrund des Kostengesetzes erhoben werden müssen. Je nachdem, zu welchem Zweck Sie die erbetenen Daten verwenden wollen, reduzieren sich diese Kosten auf null. Andernfalls entstehen im Vorfeld noch nicht sicher vorhersehbare Kosten, die jedoch wohl nicht über 50 Euro. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen,