Maschinenlesbare Liste der betroffenen Arzneimittel der mangelhaften Arzneimittelstudien aus Indien

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Veröffentlichung auf Ihrer Webseite [1] konnte ich eine Liste der betroffenen Arzneimittel als PDF finden. Da sich diese Liste nicht automatisiert weiterverarbeiten lässt, möchte ich Sie hiermit bitten, die selben Informationen zusätzlich in einem maschinenlesbaren Format bereit zu stellen. Dafür geeignet wären die Formate ODT, XLS, CSV.

[1]: http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2014/pm19-2014.html

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2014
  • Frist
    13. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
IFG-Anfrage des <Falscher Name> bzgl. List GVK
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage des <Falscher Name> bzgl. List GVK
Datum
10. Dezember 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
114,2 KB
107,2 KB
Tobias Preuß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Veröffentlichung auf Ihrer Webseite [1] konnt…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
Maschinenlesbare Liste der betroffenen Arzneimittel der mangelhaften Arzneimittelstudien aus Indien [#8141]
Datum
10. Dezember 2014 10:42
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Veröffentlichung auf Ihrer Webseite [1] konnte ich eine Liste der betroffenen Arzneimittel als PDF finden. Da sich diese Liste nicht automatisiert weiterverarbeiten lässt, möchte ich Sie hiermit bitten, die selben Informationen zusätzlich in einem maschinenlesbaren Format bereit zu stellen. Dafür geeignet wären die Formate ODT, XLS, CSV. [1]: http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2014/pm19-2014.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Preuß <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de Sehr geehrter Herr Preuß, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und bedanken…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de
Datum
11. Dezember 2014 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Preuß, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und bedanken uns für die Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postadresse. Diese ist in der Regel für die Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Der Bescheid ist dem Antragsteller bekanntzugeben. In diesem Fall möchten wir Sie jedoch bitten, auch Ihre persönliche E-Mail-Adresse zu übersenden. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Preuß
AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#8141] Sehr geehrt<< Anrede >> da es sich bei meiner Anfrage …
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#8141]
Datum
11. Dezember 2014 16:55
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da es sich bei meiner Anfrage um die Veröffentlichung von digitalen Daten handelt, ist eine postalische Zustellung nicht notwendig. Eine Anwort an die vorliegende E-Mail-Adresse ist in meinem Sinne. Bitte informieren Sie mich, sollte es dennoch Probleme bei der Bearbeitung meiner Anfrage geben. Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß Anfragenr: 8141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>

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Tobias Preuß
AW: AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#8141] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de [#8141]
Datum
13. Januar 2015 10:07
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Maschinenlesbare Liste der betroffenen Arzneimittel der mangelhaften Arzneimittelstudien aus Indien" vom 10.12.2014 (#8141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Preuß Anfragenr: 8141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>