Masernelimination und Surveillance
Um den Status der Masernelimination zu erreichen, sieht das Regelwerk der Euro-WHO etliche Einzelziele vor, die im Verifizierungsprozess zwischen NAVKO/RKI und RVC/WHO eine Rolle spielen. Die Erreichung adäquater Impfquoten bei MCV1 und MCV2 stellt hierbei nur eines von vielen Zielen dar, welches durch Deutschland bereits erfüllt ist. Andere EU-Länder, die bereits den Eliminationsstatus erreicht haben, können nur niedrigere Impfquoten vorweisen. Die WHO rügt in ihren Berichten jedoch regelmäßig die mangelhafte Surveillance, u.a. die Rückverfolgung der Transmissionsketten bis zu den Indexfällen sowie Genotypsierung der Masernviren in Ausbrüchen.
Es stellt sich mir die Frage, wie die Rückverfolgung und Meldung von Masernfällen von Landesbehörden an die zuständige Bundesbehörde (RKI) theoretisch und in der Praxis zu erfolgen hat?
Ich konnte diesbezüglich nur wenige Ansatzpunkte recherchieren:
- Das Bund-Länder-Informationsverfahren ist in §5 IfSG geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html).
- Darin wird auf eine allgemeine Verwaltungsvorschrift verwiesen. Diese IfSGKoordinierungs-VwV ist hier zu finden:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12122013_31945300302.htm.
- Ein Leitfaden NaLI (Nationale Lenkungsgruppe Impfen) beschreibt auf Seite 13ff wie Ermittlungen der Gesundheitsämter aussehen sollten - gefunden beim LGL (Bayerischen Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit):
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/doc/2019_02_05_management_mr_leitfaden_finale_fassung.pdf.
Meldeformulare für meldepflichtige Krankheiten für Ärzte habe ich vereinzelt auf den Websites der Gesundheitsämter gefunden. Die Angaben zu Telefonnummer und Impfstatus sind dort aber freiwillig, so dass ich mich frage, wie Gesundheitsämter dann erforderliche epidemiologische Daten erheben wollen. Oder werden dann womöglich nur die - wahrscheinlich oft spärlich ausfallenden - epidemiologischen Angaben des Arztes im Meldeformular berücksichtigt?
Ich möchte Sie höflichst bitten, mir detaillierte Informationen zukommen zu lassen, die nachvollziehbar machen, wie das Zusammenspiel von Landes- und Bundesbehörden bei der Meldung und Rückverfolgung funktioniert, ob es hierfür verbindliche Qualitätsstandards gibt und wenn ja, wo diese definiert sind und für jedermann nachgelesen werden können. Wer kontrolliert, ob Gesundheitsämter Qualitätsstandards bei der Rückverfolgung und lückenlosen Dokumentation von Transmissionsketten beherzigen? Wie oft wird in Bayern der kostenlose Service des RKI zur Genotypsierung von Masernviren seitens Landesbehörden wahrgenommen?
In meinen Augen wären die Masern in Deutschland laut WHO-Kriterien längst eliminiert, wenn die Surveillance ernsthaft betrieben würde. Dann müssten wir jetzt nämlich nicht über ein unverhältnismäßiges, verfassungsrechtlich bedenkliches Masernschutzgesetz (Impfpflicht) diskutieren.
Ich danke Ihnen vielmals für die Beantwortung der Fragen und Zusendung entsprechender Dokumente.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Oktober 2019
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9. November 2019
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