Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Masernelimination und Surveillance

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Laut Regelwerk der Euro-WHO enthält der Verifizierungsprozess zur Masernelimination (https://tinyurl.com/y5sawpfz, Seite 17) als Ziel nicht nur hohe Impfquoten, die in Deutschland ohnehin gegeben sind, sondern auch eine hohe Rückverfolgungsquote von Infektionsursprüngen.

Nach dem Bericht der Ihrem Institut zugehörigen Nationalen Verifizierungskommission NAVKO (https://tinyurl.com/y5vu2t3y , Seite 28) von 2018 verfehlt Deutschland dieses Ziel zum wiederholten Male sehr deutlich. Verständlicherweise fordert die Regional Verification Commission bei der WHO nicht etwa höhere Impfquoten wie in anderen EU-Ländern, sondern bessere Surveillance und Rückverfolgung von Transmissionsketten: "The RVC urges further improvement in the epidemiological surveillance of measles and rubella with better contact tracing."

Den Berichten der WHO ist zu entnehmen, dass es durchaus Länder in Europa gibt, bei denen die Impfquoten für MCV1 und MCV2 niedriger sind als in Deutschland (97% bzw. 93%), diese aber trotzdem den Status der Elimination erlangt haben (https://tinyurl.com/y55raxk2 , Seite 3ff).

Der Verdacht liegt nahe, dass das derzeit diskutierte Masernschutzgesetz (Impfpflicht) am Kern des eigentlichen Problems vorbeigeht. Kann es sein, dass die Zusammenarbeit von Gesundheitsämtern und dem RKI nicht optimal funktioniert?

Ich würde Sie bitten, mir Informationen zukommen zu lassen, die belegen, welche Qualitätsansprüche Sie gegenüber meldenden Gesundheitsämtern fordern. Gibt es vorgefertigte Formulare oder Richtlinien, nach denen Gesundheitsämter an Ihr Institut zu melden haben, wenn ja, wo sind diese einsehbar? Wie oft werden die von Ihrem Institut kostenlos angebotenen Dienste zur Labordiagnostik/Genotypsierung von Masernviren in Anspruch genommen?

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Regelwerk der …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masernelimination und Surveillance [#167942]
Datum
5. Oktober 2019 22:25
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Regelwerk der Euro-WHO enthält der Verifizierungsprozess zur Masernelimination (https://tinyurl.com/y5sawpfz, Seite 17) als Ziel nicht nur hohe Impfquoten, die in Deutschland ohnehin gegeben sind, sondern auch eine hohe Rückverfolgungsquote von Infektionsursprüngen. Nach dem Bericht der Ihrem Institut zugehörigen Nationalen Verifizierungskommission NAVKO (https://tinyurl.com/y5vu2t3y , Seite 28) von 2018 verfehlt Deutschland dieses Ziel zum wiederholten Male sehr deutlich. Verständlicherweise fordert die Regional Verification Commission bei der WHO nicht etwa höhere Impfquoten wie in anderen EU-Ländern, sondern bessere Surveillance und Rückverfolgung von Transmissionsketten: "The RVC urges further improvement in the epidemiological surveillance of measles and rubella with better contact tracing." Den Berichten der WHO ist zu entnehmen, dass es durchaus Länder in Europa gibt, bei denen die Impfquoten für MCV1 und MCV2 niedriger sind als in Deutschland (97% bzw. 93%), diese aber trotzdem den Status der Elimination erlangt haben (https://tinyurl.com/y55raxk2 , Seite 3ff). Der Verdacht liegt nahe, dass das derzeit diskutierte Masernschutzgesetz (Impfpflicht) am Kern des eigentlichen Problems vorbeigeht. Kann es sein, dass die Zusammenarbeit von Gesundheitsämtern und dem RKI nicht optimal funktioniert? Ich würde Sie bitten, mir Informationen zukommen zu lassen, die belegen, welche Qualitätsansprüche Sie gegenüber meldenden Gesundheitsämtern fordern. Gibt es vorgefertigte Formulare oder Richtlinien, nach denen Gesundheitsämter an Ihr Institut zu melden haben, wenn ja, wo sind diese einsehbar? Wie oft werden die von Ihrem Institut kostenlos angebotenen Dienste zur Labordiagnostik/Genotypsierung von Masernviren in Anspruch genommen? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 5. Oktober 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage zu Masernelimination und -survei…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 5. Oktober 2019
Datum
8. November 2019 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
515,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage zu Masernelimination und -surveillance beantworten wir wie folgt: 1. Vorbemerkung Die Gründe für Masernausbrüche in Staaten sind vielfältig. Die Impfquoten spielen eine wesentliche Rolle, sind aber nicht allein entscheidend für die Länge von Transmissionsketten der Masern. Neben der Art und der Umsetzung der Impfprogramme nach Zielgruppe und nach Impfalter können weitere Faktoren längere Transmissionsketten begünstigen, wie z. B. - eine hohe Bevölkerungsdichte, die eine Ausbreitung der hochansteckenden Masern begünstigt, - regionale Unterschiede in der Umsetzung von Impfungen, - Unterschiede in der Umsetzung von Impfungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen, die zur Akkumulation von ungeschützten Personen führen (z.B. bei Berücksichtigung von Ausnahmen aus religiös-ethischen Gründen oder für gesundheitliche Maßnahmen schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen), - "Catch-up" Strategien, um die Personen zu erreichen, die einer Routineimpfung nicht zugänglich waren oder diese aus anderen Gründen (noch) nicht erhalten haben. Dies sind mögliche Gründe, warum Staaten mit niedrigeren Impfquoten bei der Routineimpfung bereits die Elimination der Masern erreicht haben. Eine Immunität von 95% in der Bevölkerung macht jedoch nach Modellierungen auch unter Berücksichtigung dieser Faktoren die Erreichbarkeit einer Herdenimmunität mit Unterbrechung der Infektionsketten sehr wahrscheinlich. Eine hohe Immunität verhindert also die Weiterverbreitung des Masernvirus sehr effektiv. Diese ist nur durch die Impfung zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass die Elimination der Masern nicht bedeutet, dass die Masern gänzlich verschwunden sind (im Gegensatz zur Eradikation; siehe auch https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ-Liste_Masern_Impfen.html, dort "Was bedeutet eigentlich Elimination der Masern und Röteln?"). Elimination bedeutet, dass die Transmissionsketten eingeschleppter Masernviren rechtzeitig innerhalb von 12 Monaten unterbrochen werden. Es ist also durchaus möglich, dass in einem Staat gehäuft Masernfälle aufgetreten sind und dennoch der Status der Elimination aufrechterhalten werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass eine hohe Immunität in der Bevölkerung Transmissionsketten schnell unterbrochen hat und die Transmissionsketten durch die vorliegenden Daten gut erfasst sind (siehe z. B. https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/68/wr/mm6840e2.htm). Für die Darstellung der Transmissionsketten der Masern werden epidemiologische Daten und Daten der molekularen Surveillance berücksichtigt und gemeinsam betrachtet (siehe Berichte der Nationalen Verifizierungskommission: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Berichte_node.html). Für das Jahr 2016 hatte Deutschland bereits die erste Stufe der Elimination erreicht. Damals konnte erfolgreich nachgewiesen werden, dass die jeweiligen Transmissionsketten kürzer als 12 Monate andauerten. Die Nationale Verifizierungskommission gelangte bezüglich des Jahres 2018 aufgrund der vorliegenden Daten erneut zu der Einschätzung, dass eine rechtzeitige Unterbrechung der Transmissionsketten im Jahr 2018 stattgefunden hatte. Die Regionale Verifizierungskommission schloss sich dieser Meinung jedoch nicht an. Eine aktuelle Herausforderung für die molekulare Epidemiologie in Deutschland ergibt sich aus der zunehmend beobachteten Einschleppung genetisch gleicher oder eng verwandter Virusvarianten aus dem Ausland. Die Unterscheidung zwischen individuellen Transmissionsketten und folglich die Darstellung ihrer zeitlichen Ausdehnung ist daher häufig schwierig. 2. Qualitätsansprüche/Formulare/Richtlinien für Meldungen der Gesundheitsämter Die Meldepflicht für Masern ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/ifsg_node.html). Einzelheiten hierzu sind unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html#doc2374536bodyText16 abrufbar. Die Umsetzung der Surveillance nach dem IfSG liegt in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer. Die Gesundheitsämter übermitteln meldepflichtige Fälle an die jeweils zuständigen Landesbehörden, die diese wiederum an das Robert Koch-Institut (RKI) übermitteln. Eine Übermittlung von Masernfällen durch die Gesundheitsämter direkt an das RKI erfolgt nicht. Das RKI legt die Falldefinitionen für die Übermittlung nach IfSG fest, stellt Entwürfe für Meldebögen zur Verfügung und hat eine elektronische Meldesoftware entwickelt, die die Länder bei der Meldung, Bearbeitung und Übermittlung der Fälle unterstützen soll. Die Falldefinitionen für Meldungen nach dem IfSG sind unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Falldefinition/falldefinition_node.html abrufbar. Ferner stellt das RKI weitere Empfehlungen und Ratgeber sowie aktuelle Analysen der übermittelten Meldedaten, wie das Infektionsepidemiologische Jahrbuch (abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html), zur Verfügung. Bei der Entwicklung der Ratgeber und Empfehlungen wird das RKI von den Bundesländern unterstützt. Ob und inwieweit diese Empfehlungen umgesetzt werden, entscheiden die Länder in eigener Verantwortung. Hinsichtlich der Elimination von Masern wurden nicht nur vom RKI, sondern auch von Vertretern der Bundesländer sowie von Fachgesellschaften verschiedene Empfehlungen formuliert, die wie folgt abrufbar sind: a) Informationen und Publikationen des RKI zu Masern https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/M/Masern/Masern.html?cms_box=1&cms_current=Masern&cms_lv2=2394202 b) Generischer Leitfaden für das Management von Masern- und Rötelnfällen und -ausbrüchen in Deutschland https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/doc/2019_02_05_management_mr_leitfaden_finale_fassung.pdf c) Nationaler Aktionsplan 2015 bis 2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland https://www.gmkonline.de/documents/Aktionsplan_Masern_Roeteln_2.pdf d) Nationaler Impfplan https://www.gesunde.sachsen.de/download/Download_Gesundheit/Nationaler_Impfplan.pdf 3. Labordiagnostik/Genotypisierung von Masernviren Zur Häufigkeit der Inanspruchnahme der Labordiagnostik verweisen wir der Einfachheit halber auf den Bericht des Nationalen Referenzzentrums für Masern, Mumps, Röteln für die Jahre 2017 und 2018 im Epidemiologischen Bulletin 32/33 (als Anlage anbei), dort insbesondere S. 307. Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.