Masernschutzgesetz - Ergänzende Vorgaben in Bezug auf Kontraindikationsnachweise

Mehrere Gesundheitsämter verweisen bei der Bewertung von Kontraindikationsnachweisen im Rahmen des Masernschutzgesetzes auf ein Rundschreiben des StMGP aus dem Februar 2024 mit Titel oder Inhalt "Ergänzende Vorgaben in Bezug auf Kontraindikationsnachweise".

Dieses Rundschreiben wird sehr unterschiedlich interpretiert, d.h. was bei einigen eindeutig ein Nachweis ist, ist bei anderen Ämtern eindeutig kein Nachweis. Bisher war jedoch kein Gesundheitsamt, das sich darauf bezogen hat, zu motivieren, das Schreiben herauszugeben.

Können Sie mir bitte dieses Schreiben übermitteln, damit ich es der Allgemeinheit zur Verfügung stellen kann und hier alle Klarheit bekommen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. Februar 2025
  • Frist
    26. März 2025
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Carolin Jost-Kilbert
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mehrere Gesundheitsämter verweisen…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Carolin Jost-Kilbert
Betreff
Masernschutzgesetz - Ergänzende Vorgaben in Bezug auf Kontraindikationsnachweise [#328357]
Datum
23. Februar 2025 18:04
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mehrere Gesundheitsämter verweisen bei der Bewertung von Kontraindikationsnachweisen im Rahmen des Masernschutzgesetzes auf ein Rundschreiben des StMGP aus dem Februar 2024 mit Titel oder Inhalt "Ergänzende Vorgaben in Bezug auf Kontraindikationsnachweise". Dieses Rundschreiben wird sehr unterschiedlich interpretiert, d.h. was bei einigen eindeutig ein Nachweis ist, ist bei anderen Ämtern eindeutig kein Nachweis. Bisher war jedoch kein Gesundheitsamt, das sich darauf bezogen hat, zu motivieren, das Schreiben herauszugeben. Können Sie mir bitte dieses Schreiben übermitteln, damit ich es der Allgemeinheit zur Verfügung stellen kann und hier alle Klarheit bekommen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Carolin Jost-Kilbert Anfragenr: 328357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328357/ Postanschrift Carolin Jost-Kilbert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carolin Jost-Kilbert

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