Masernschutzgesetz - Ergänzende Vorgaben in Bezug auf Kontraindikationsnachweise
Mehrere Gesundheitsämter verweisen bei der Bewertung von Kontraindikationsnachweisen im Rahmen des Masernschutzgesetzes auf ein Rundschreiben des StMGP aus dem Februar 2024 mit Titel oder Inhalt "Ergänzende Vorgaben in Bezug auf Kontraindikationsnachweise".
Dieses Rundschreiben wird sehr unterschiedlich interpretiert, d.h. was bei einigen eindeutig ein Nachweis ist, ist bei anderen Ämtern eindeutig kein Nachweis. Bisher war jedoch kein Gesundheitsamt, das sich darauf bezogen hat, zu motivieren, das Schreiben herauszugeben.
Können Sie mir bitte dieses Schreiben übermitteln, damit ich es der Allgemeinheit zur Verfügung stellen kann und hier alle Klarheit bekommen?
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Datum23. Februar 2025
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26. März 2025
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