Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es laufende HEPA-Luftfilter oder vergleichbare Geräte, die die Innenraumluft des Landtags von SarsCov2 reinigen? Wo befinden sich diese Geräte und während welcher Zeiten sind sie aktuell in Betrieb? Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags die Möglichkeit, Luftreinigungsgeräte für ihre Büros im Landtag zu bestellen? Aus welchen Mitteln werden die Geräte und der Betrieb der Geräte gezahlt?
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Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu freiwilligen PCR-Tests und/oder Antigen-Schnelltests? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die Kosten dieser Tests gezahlt?
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Haben die Abgeordneten und Mitarbeiter*innen des Landtags intern regelmäßig Zugang zu FFP-2-Masken o.ä.? Welche Regelungen gibt es dazu? Aus welchen Mitteln werden die zur Verfügung gestellten Masken gezahlt?
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Welche Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen gibt es derzeit im Landtag? Gilt eine Maskenpflicht und/oder kann eine Maskenpflicht von Vorgesetzten vorübergehend angeordnet werden?
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Was ist zu den vorangegangen Fragen (s.o.) schriftlich im Landtag niedergelegt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
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Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 272797
Antwort an:
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