Maskenkontrollen an Bahnhöfen

Wird die Einhaltung der Maskenpflicht an Bahnhöfen kontrolliert? Wann fand die letzte größere Kontrolle am HBF Stuttgart statt, wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt und wie viele davon zur Anzeige gebracht?
Finden auch an kleineren Bahnhöfen der Region wie Zuffenhausen oder Kornwestheim Kontrollen statt und falls ja, wie häufig und mit wie vielen Verstößen?

Vielen Dank bereits für die Mühe.

Ergebnis der Anfrage

Die Bundespolizei hat angegeben keine Kontrollen der Maskenpflicht an Bahnhöfen durchzuführen, da diese Aufgabe beim Land liegt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird die Einhaltung der Mask…
An Bundespolizeidirektion Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenkontrollen an Bahnhöfen [#200815]
Datum
15. Oktober 2020 00:48
An
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird die Einhaltung der Maskenpflicht an Bahnhöfen kontrolliert? Wann fand die letzte größere Kontrolle am HBF Stuttgart statt, wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt und wie viele davon zur Anzeige gebracht? Finden auch an kleineren Bahnhöfen der Region wie Zuffenhausen oder Kornwestheim Kontrollen statt und falls ja, wie häufig und mit wie vielen Verstößen? Vielen Dank bereits für die Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 200815 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Ihre Anfrage vom 15.10.2020; AZ: 11 03 00 - 298/20 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom…
Von
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.10.2020; AZ: 11 03 00 - 298/20
Datum
15. Oktober 2020 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
501,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.10.2020, übersende ich in der Anlage ein Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Ihre IFG-Anfrage vom 15.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom, übersende ich in…
Von
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 15.10.2020
Datum
19. Oktober 2020 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
630,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom, übersende ich in der Anlage ein Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre IFG-Anfrage vom 15.10.2020 [#200815] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Information. Mit …
An Bundespolizeidirektion Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 15.10.2020 [#200815]
Datum
19. Oktober 2020 12:56
An
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Information. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200815/