Maskenpflicht

Bitte um Auskunft zur Rechtsgrundlage zur Maskenpflicht (ab 27. April 2020).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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Juliane Prentice
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
Juliane Prentice
Betreff
Maskenpflicht [#185232]
Datum
23. April 2020 23:45
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Auskunft zur Rechtsgrundlage zur Maskenpflicht (ab 27. April 2020).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Juliane Prentice Anfragenr: 185232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185232 Postanschrift Juliane Prentice << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Juliane Prentice

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Prentice, vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei übersende ich Ihnen die aktuelle Fassung der Ve…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: 7312 Antrag nach LIFG zu Rechtsgrundlage Maskenpflicht
Datum
22. Mai 2020 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Prentice, vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei übersende ich Ihnen die aktuelle Fassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung). In § 3 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung findet sich die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr, an Bahn- und Bussteigen sowie in Flughafengebäuden und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen