Maskenpflicht

Ich habe eine ärztliche Maskenbefreiung,
Friseur sagt, gilt nicht mehr, darf mich nicht reinlassen, war seit Dezember nicht mehr beim Friseur, brauche Passbild, Personalausweis abgelaufen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Christian Gregor
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Christian Gregor
Betreff
Maskenpflicht [#218991]
Datum
22. April 2021 11:56
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe eine ärztliche Maskenbefreiung, Friseur sagt, gilt nicht mehr, darf mich nicht reinlassen, war seit Dezember nicht mehr beim Friseur, brauche Passbild, Personalausweis abgelaufen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Gregor Anfragenr: 218991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218991/ Postanschrift Christian Gregor << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Gregor

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Gregor, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. April 2021, mit der Sie um Informationen zu Ausnah…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Maskenpflicht
Datum
23. April 2021 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Gregor, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. April 2021, mit der Sie um Informationen zu Ausnahmeregelungen von der Maskenpflicht bitten. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Gemäß § 4 Absatz 4 Nr. 2 der aktuellen Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Berlin.de<https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/> ) gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske einschließlich einer FFP-2-Maske nicht für Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske oder Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen