Maskenpflicht

auf welcher Grundlage werden die erhöhten Infektionsschutzauflagen (z.B. Maskenpflicht) im Vergleich zu anderen europäischen Statten gerechtfertigt? An welchen Kriterien orientiert sich die Maßgaben und unter welchen Voraussetzungen (d.h. bei Eintreffen welcher Zustände) werden diese wieder aufgehoben?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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Sandro Ferdani
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf welcher Grund…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sandro Ferdani
Betreff
Maskenpflicht [#223446]
Datum
15. Juni 2021 08:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf welcher Grundlage werden die erhöhten Infektionsschutzauflagen (z.B. Maskenpflicht) im Vergleich zu anderen europäischen Statten gerechtfertigt? An welchen Kriterien orientiert sich die Maßgaben und unter welchen Voraussetzungen (d.h. bei Eintreffen welcher Zustände) werden diese wieder aufgehoben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sandro Ferdani Anfragenr: 223446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223446/ Postanschrift Sandro Ferdani << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sandro Ferdani
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ferdani, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genann…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Maskenpflicht [#223446]
Datum
24. Juni 2021 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ferdani, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ferdani, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2021. Die Zuständigkeiten für die Festleg…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Maskenpflicht [#223446]
Datum
29. Juni 2021 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Ferdani, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2021. Die Zuständigkeiten für die Festlegung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen liegen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich bei den Bundesländern, die das Infektionsschutzgesetz als eigene Angelegenheit vollziehen (Artikel 83 Grundgesetz - GG). Wenden Sie sich daher mit individuellen Fragen an die örtlichen Behörden im jeweiligen Bundesland. Die Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Die Bundesregierung informiert laufend auf ihrer Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Angesichts einer bundesuneinheitlichen Auslegung der gemeinsam von den Ländern in der regelmäßig stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Maßnahmen, hat der Bundesgesetzgeber mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte normiert, um der staatlichen Schutzpflicht für das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG im erforderlichen Maße nachzukommen und dabei insbesondere auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sicherzustellen. Fragen und Antworten zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz finden Sie auf unserer Webseite: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen