maskenpflicht

wie lange möchte könig michael ( bezeichnung quelle tagesspiegel) bei einer inzidenz von 11,.... noch an einer ffp2 maske festhalten? als alternative medizinische masken und ffp2? beide sind, ausser im michaelland, erlaubt. es könnte einem der verdacht der lobbyarbeit kommen. auch in anbetracht einer zukünftigen hinterbank im bundestag.
m.lorenz

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  • Datum
    17. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Manfred Lorenz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Manfred Lorenz
Betreff
maskenpflicht [#223616]
Datum
17. Juni 2021 14:48
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie lange möchte könig michael ( bezeichnung quelle tagesspiegel) bei einer inzidenz von 11,.... noch an einer ffp2 maske festhalten? als alternative medizinische masken und ffp2? beide sind, ausser im michaelland, erlaubt. es könnte einem der verdacht der lobbyarbeit kommen. auch in anbetracht einer zukünftigen hinterbank im bundestag. m.lorenz
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Lorenz Anfragenr: 223616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223616/
Mit freundlichen Grüßen Manfred Lorenz

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