Maskenpflicht, Abstandsregelungen bei minderjährigen Kindern gemäß 8. CoBeLVO
Die Regelungen als Schutz vor Ansteckung mit dem Virus durch die Inanspruchnahme von ausnahmslos allen Kindern ab 6 Jahren kann nur dann legitimes Ziel sein, wenn tatsächlich eine erhebliche Gesundheitsgefährdung von diesen ausgeht. Es ist dabei eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann (BVerfG, Beschluss v. 10.04.2020, 1 BvQ 28/20). Das BVerfG fordert eine angemessene Abwägung von Maßnahmen mit negativen Folgen (BVerfG, Beschluss v. 05.05.2020, 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16). Für die Beurteilung der Existenz einer erheblichen Gesundheitsgefährdung besteht eine Ermittlungspflicht des Staates, die sich aus § 24 Abs. 1 VwVfG und § 25 Abs. 1 IfSG ableiten lässt und Auskunft geben muss über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, 3 C 16/11). Weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken sind eine sichere Barriere für SARS-CoV-2, wenn ein Patient mit COVID-19 hustet. Dies zeigen aktuelle Experimente in den Annals of Internal Medicine (2020; doi: 10.7326/M20-1342). Zwei deutsche Ärzteblätter nennen Ergebnisse aus Studien (Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 373-4; DOI: 10.3238/arztebl.2020.0373 und Dtsch Arztebl 2020; 117(19): A-990 / B-837): „Infektionsketten scheinen bei SARS-CoV-2 anders als bei anderen epidemischen respiratorischen Virusinfektionen primär nicht von Kindern auszugehen." „Aktuell zeigten Drosten und Kollegen in einer Studie, dass bei Kindern und Erwachsenen mit SARS-CoV-2-Nachweis die Viruslast in den oberen Luftwegen quantitativ vergleichbar ist. Allerdings ist der Rückschluss – Kinder und Erwachsene seien somit vergleichbar infektiös – nicht zulässig. Vor allem aber wurde die Viruslast per PCR im Nasensekret untersucht, nicht aber die Freisetzung von replikativen Viren in die Umgebung. Dies wäre jedoch das entscheidende biologische Korrelat einer Infektiosität.“ Durch die Maske wird die Mimik der Kinder verdeckt. "Mimik ist eine der wichtigsten nicht verbalen Kanäle für Kommunikation", sagt Christian Wallraven, Forscher für Künstliche Intelligenz und Kognitive Neurowissenschaften an der Korea University in Seoul. Wallraven hat unter anderem die Bedeutung von Gesichtsausdrücken untersucht und sagt: "Der Mund ist bei weitem die größte Informationsquelle." Besonders Kinder drücken ihre Emotionen durch ihren Gesichtsausdruck aus, so dass die Mimik in der Kommunikation untereinander eine große Rolle spielt.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen beantrage ich die Übersendung folgender Unterlagen: •Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren,
•Unterlagen über Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte (Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse)
•Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlasses der 8. CoBeLVO (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen i.S. einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen)
•Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse (auf wissenschaftlicher Basis) und Abwägungen zur Maskenpflicht und Abstandshaltungen bei Kindern zur Neufassung und Dauer der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus
Information nicht vorhanden
-
Datum26. Mai 2020
-
30. Juni 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!