Maskenpflicht am Arbeitsplatz, Schutz von behinderten Arbeitnehmern, Haftung bei Schäden
1. Nachweise für die Notwendigkeit, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht am Arbeitsplatz und im Gebäude des Arbeitgebers.
2. Nachweise für die Unbedenklichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht an sicherheitskritischen Arbeitsplätzen (Piloten, Fluglotsen etc.).
3. Dokumente, Gutachten, Expertisen, Ausarbeitungen etc. zur arbeitsrechtlichen Stellung von Arbeitnehmern, welche aus gesundheitlichen Gründen der Maskenpflicht nicht Folge leisten können. Insbesondere Informationen zum Schutz dieser Arbeitnehmer vor Diskriminierung und Benachteiligung, Rechte des Arbeitnehmers, Pflichten des Arbeitgebers diesbezüglich, Rechtsgrundlagen hierfür etc.
4. Dokumente, Gutachten, Expertisen, Ausarbeitungen etc. zur Haftung bei Schädigung des Arbeitnehmers aufgrund des unfreiwilligen Tragens einer Maske auf Weisung des Arbeitgebers. Insbesondere Informationen zur Frage, ob der Arbeitgeber oder der Verordnungsgeber dafür haftet.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum1. Oktober 2020
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3. November 2020
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Beachtlich ist dieser Absatz: ‘Es werden daher für Mund-Nase-Bedeckungen (Community-Masken) und medizinische Gesichtsmasken, wenn sie im Rahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel getragen werden, Tragezeitbegrenzungen und Erholungspausen wie für filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil nach DGUV Regel 112-190 ‘Benutzung von Atemschutzgeräten’ empfohlen.’
Das bedeutet: Jeder Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer eine arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten. Jede Schulleitung muss jedem Schüler eine arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten. Ohne eine solche Untersuchung darf niemand zum Maskentragen verpflichtet werden. Und wenn jemand eine Maske trägt, dann maximal 2 Stunden und dann ist zwingend eine Pause von 30 Minuten erforderlich. Mit diesem Schreiben der DGUV haftet jeder von Euch als Arbeitgeber, Schulleiter und Lehrer. Lasst Euch das nicht gefallen. Und als Schüler oder Arbeitnehmer: Besteht auf eine ärztliche Untersuchung, verweigert das Maskentragen bis dahin. Und besteht auf Eure Pausen”
https://www.dguv.de/medien/inhalt/praev…