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Maskenpflicht am Arbeitsplatz, Schutz von behinderten Arbeitnehmern

1. Nachweise für die Notwendigkeit, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht am Arbeitsplatz und im Gebäude des Arbeitgebers.

2. Nachweise für die Unbedenklichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht an sicherheitskritischen Arbeitsplätzen (Piloten, Fluglotsen etc.).

3. Dokumente, Gutachten, Expertisen, Ausarbeitungen etc. zur arbeitsrechtlichen Stellung von Arbeitnehmern, welche aus gesundheitlichen Gründen der Maskenpflicht nicht Folge leisten können. Insbesondere Informationen zum Schutz dieser Arbeitnehmer vor Diskriminierung und Benachteiligung, Rechte des Arbeitnehmers, Pflichten des Arbeitgebers diesbezüglich, Rechtsgrundlagen hierfür etc.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Nachweise für di…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenpflicht am Arbeitsplatz, Schutz von behinderten Arbeitnehmern [#198995]
Datum
1. Oktober 2020 09:08
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Nachweise für die Notwendigkeit, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht am Arbeitsplatz und im Gebäude des Arbeitgebers. 2. Nachweise für die Unbedenklichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht an sicherheitskritischen Arbeitsplätzen (Piloten, Fluglotsen etc.). 3. Dokumente, Gutachten, Expertisen, Ausarbeitungen etc. zur arbeitsrechtlichen Stellung von Arbeitnehmern, welche aus gesundheitlichen Gründen der Maskenpflicht nicht Folge leisten können. Insbesondere Informationen zum Schutz dieser Arbeitnehmer vor Diskriminierung und Benachteiligung, Rechte des Arbeitnehmers, Pflichten des Arbeitgebers diesbezüglich, Rechtsgrundlagen hierfür etc.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198995/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>Ihr Antrag auf Beantwortung der Fragen (s.Anhang…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 705976] AW:Maskenpflicht am Arbeitsplatz, Schutz von behinderten Arbeitnehmern [#198995]
Datum
9. Oktober 2020 09:02
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Maskenpflicht_am_Arbeitsplatz_Schutz_von_behinderten_Arbeitnehmern_198995.eml
8,7 KB
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>Ihr Antrag auf Beantwortung der Fragen (s.Anhang) vom 01.10.2020 wird abgelehnt.</p> <p>Begr&uuml;ndung:</p> <p>Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung der Fragen nach den von Ihnen zitierten Gesetzen. Ein Recht auf Auskunft zu Sachverhalten, die nicht Gegenstand von bestehenden Verwaltungsvorg&auml;ngen bei der adressierten Beh&ouml;rde sind, wird durch die zitierten Vorschriften nicht vermittelt.</p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p> <p>Rechtsbehelfsbelehrung</p> <p>Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund, erhoben werden</p> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Nachweise für die Notwendigkeit, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht am Arbeitsplatz und im Gebäude des Arbeitgebers. 2. Nachweise für die Unbedenklichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht an sicherheitskritischen Arbeitsplätzen (Piloten, Fluglotsen etc.). 3. Dokumente, Gutachten, Expertisen, Ausarbeitungen etc. zur arbeitsrechtlichen Stellung von Arbeitnehmern, welche aus gesundheitlichen Gründen der Maskenpflicht nicht Folge leisten können. Insbesondere Informationen zum Schutz dieser Arbeitnehmer vor Diskriminierung und Benachteiligung, Rechte des Arbeitnehmers, Pflichten des Arbeitgebers diesbezüglich, Rechtsgrundlagen hierfür etc. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in habe ich Ihre Antwort dahingehend zu verstehen, dass Ihnen die von mir gewünschten N…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Vorgang: 705976] AW:Maskenpflicht am Arbeitsplatz, Schutz von behinderten Arbeitnehmern [#198995]
Datum
9. Oktober 2020 13:16
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in habe ich Ihre Antwort dahingehend zu verstehen, dass Ihnen die von mir gewünschten Nachweise und Dokumente nicht vorliegen? Wurde bei Ihrer Behörde kein Verwaltungsvorgang eingeleitet um die Notwendigkeit, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu prüfen? Wurde also der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard eingeführt, ohne dass dem eine sachliche Begründung samt belastbaren Nachweisen zu Grunde liegt? Wurde die Stellung und der Schutz behinderter Mitarbeiter nicht bedacht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198995/
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