Maskenpflicht an Schulen

Seit Heute gibt es die Aussage, dass für das kommende Schuljahr, eine Maskenpflicht eingeführt wird.
Bisher gab es lediglich eine Empfehlung, da alles andere in die Grundrechte der Schüler eingreifen würde.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann diese Maskenpflicht eingeführt werden?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 3 Follower:innen
Birgit Velte
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Heute …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Birgit Velte
Betreff
Maskenpflicht an Schulen [#192669]
Datum
14. Juli 2020 16:58
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Heute gibt es die Aussage, dass für das kommende Schuljahr, eine Maskenpflicht eingeführt wird. Bisher gab es lediglich eine Empfehlung, da alles andere in die Grundrechte der Schüler eingreifen würde. Auf welcher Rechtsgrundlage kann diese Maskenpflicht eingeführt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Birgit Velte Anfragenr: 192669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192669/ Postanschrift Birgit Velte << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Birgit Velte
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Velte, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 14. Juli 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft lie…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Maskenpflicht an Schulen [#192669]
Datum
15. Juli 2020 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Velte, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 14. Juli 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Informationen vor. Dem Anschein nach beziehen Sie sich auf den beiliegenden Beitrag zur Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/maskenpflicht-an-schulen-in-bw-100.html). Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt daher beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg und reichen Ihre Frage dort erneut ein: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart Tel: 0711 279-0 Fax: 0711 279-2810 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Birgit Velte
Sehr geehrte<< Anrede >> ...wenn es sich um Baden Württemberg handelt, betrifft es nicht den Staat? G…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Birgit Velte
Betreff
AW: Maskenpflicht an Schulen [#192669]
Datum
15. Juli 2020 15:35
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...wenn es sich um Baden Württemberg handelt, betrifft es nicht den Staat? Grundsätzlich gilt doch das Grundgesetz für alle Bundesländer- oder täusche ich mich? Die Maskenpflicht wiederspricht den Grundrechten des Grundgesetzes! Deshalb noch einmal meine Frage: auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird diese Maskenpflicht eingeführt? Mit freundlichen Grüßen Birgit Velte Anfragenr: 192669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192669/ Postanschrift Birgit Velte << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Velte, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 15. Juli 2020. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben,…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Maskenpflicht an Schulen [#192669]
Datum
21. Juli 2020 12:12
Status
Sehr geehrte Frau Velte, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 15. Juli 2020. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der von Ihnen erbetenen Auskunft mangels Zuständigkeit keine Informationen vor. Da Ihr Anliegen generelle Maßnahmen zum Infektionsschutz an Schulen betrifft, liegt die Zuständigkeit, soweit sie nicht, wie bereits erläutert, beim jeweiligen Bundesland liegt, auf Bundesebene entweder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an das BMBF oder an das BMG. Beiliegend habe ich Ihnen die Kontaktdaten angefügt: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Friedrichstraße 108, 10117 Berlin (Mitte) Telefon: 030 18441-0 Fax: 030 18441-4900 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 18 57-0 Fax: +49 (0)30 18 57-5270 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen