Maskenpflicht für Coronainfizierte, hier Risikoerhöhung der Offenlegung Art.9 DSGVO Daten durch eine Verordnung/Gesetz
Einleitung:
Wie aus der Presse zu entnehmen ist , gilt nun u.a. in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht für Personen, welche sich mit Corona infiziert haben. Im Freien und mit Abstand von 1.5 m wird diese Maskenplicht dann aufgehoben.
Das datenschutzrechtliche Risiko der Offenlegung von Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) wird dadurch allerdings erhöht, eine Stigmatisierung Infizierter könnte die Folge sein.
Fragestellung:
Bitte teilen Sie mir mit, ob amtliche Informationen hierzu vorliegen :
- Wurde diese Risikoerhöhung berücksichtigt und wenn ja wie ?
- Wenn die Risikoerhöhung berücksichtigt wurde, wie wurden hier die Grundrechte der Betroffenen Personen abgewogen?
- Wurde der Landesdatenschutzbeauftrage oder seine Behörde hierzu gehört ?
Sofern keine amtlichen Informationen hierzu vorliegen, gehe ich davon aus, das dieses Risko nicht erkannt und auch nicht behandelt wurde.
Information nicht vorhanden
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Datum16. November 2022
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20. Dezember 2022
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