Maskenpflicht im Land Niedersachsen

Ich bitte freundlich um Antwort auf die aktuell relevante und wesentliche Frage für Grundschüler* des Landes Niedersachsen:

"Welche wissenschaftliche (Daten-)Grundlage liegt der Änderung von einer stofflichen zu einer medizinischen Maskenpflicht zugrunde?"

In der Rundverfügung 31/2021 vom 14.12.2021 wird deutlich, dass
"die Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert" werden soll. Weshalb erfüllt eine Stoffmaske diese Funktion nicht (mehr) und wurde in den vergangenen zwei Jahren der Pandemie angewandt?
Welche neuen Erkenntnisse liegen für diese Änderung zugrunde?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
Maria Szelinska
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte freundlic…
An Niedersächsische Landesschulbehörde Details
Von
Maria Szelinska
Betreff
Maskenpflicht im Land Niedersachsen [#238912]
Datum
26. Januar 2022 14:02
An
Niedersächsische Landesschulbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte freundlich um Antwort auf die aktuell relevante und wesentliche Frage für Grundschüler* des Landes Niedersachsen: "Welche wissenschaftliche (Daten-)Grundlage liegt der Änderung von einer stofflichen zu einer medizinischen Maskenpflicht zugrunde?" In der Rundverfügung 31/2021 vom 14.12.2021 wird deutlich, dass "die Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert" werden soll. Weshalb erfüllt eine Stoffmaske diese Funktion nicht (mehr) und wurde in den vergangenen zwei Jahren der Pandemie angewandt? Welche neuen Erkenntnisse liegen für diese Änderung zugrunde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maria Szelinska Anfragenr: 238912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238912/ Postanschrift Maria Szelinska << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maria Szelinska
Maria Szelinska
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht im Land Niedersachsen“ vom 26.01…
An Niedersächsische Landesschulbehörde Details
Von
Maria Szelinska
Betreff
AW: Maskenpflicht im Land Niedersachsen [#238912]
Datum
26. Juli 2022 14:12
An
Niedersächsische Landesschulbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht im Land Niedersachsen“ vom 26.01.2022 (#238912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maria Szelinska
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Juli 2022 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
att00001
369 Bytes
awmaskenpflichtimlandniedersachsen238912
8,1 KB

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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Juli 2022 14:13
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
att00001
369 Bytes
awmaskenpflichtimlandniedersachsen238912
8,0 KB

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Maria Szelinska
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht im Land Niedersachsen“ vom 26.01…
An Niedersächsische Landesschulbehörde Details
Von
Maria Szelinska
Betreff
AW: Maskenpflicht im Land Niedersachsen [#238912]
Datum
26. Juli 2022 15:58
An
Niedersächsische Landesschulbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht im Land Niedersachsen“ vom 26.01.2022 (#238912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maria Szelinska

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Niedersächsische Landesschulbehörde
Sehr geehrte Frau Szelinska, die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) wurde bereits zum 30.11.2020 aufgel…
Von
Niedersächsische Landesschulbehörde
Betreff
AW: Maskenpflicht im Land Niedersachsen [#238912]
Datum
26. Juli 2022 16:25
Status
Sehr geehrte Frau Szelinska, die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) wurde bereits zum 30.11.2020 aufgelöst. Die E-Mail-Adresse, an die Sie Ihre Anfrage ursprünglich gerichtet haben (<<E-Mail-Adresse>>) existiert demzufolge seit dem 01.12.2020 nicht mehr. Ihre Anfrage hat uns daher nicht erreicht und konnte folgerichtig auch nicht bearbeitet werden. Außerdem ist unsere Pressestelle, wie der Name bereits vermuten lässt, lediglich für Anfragen von Medien zuständig. Für Bürgeranfragen haben wir Servicestellen eingerichtet, die über unsere Website leicht aufzufinden sind: https://www.rlsb.de/organisation/serv... Im Übrigen erlauben Sie mir den Hinweis, dass es aktuell keine Verpflichtung mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den niedersächsischen Schulen gibt. Mit freundlichen Grüßen