Maskenpflicht im Lebensmitteleinzelhandel
regelmäßig und bei verschiedenen Anbietern nehme ich wahr, dass im Lebenmitteleinzelhandel sowohl Kunden als auch das Betriebspersonal den Mund-Nase-Schutz offensichtlich bewusst nicht korrekt tragen. Teilweise wird lediglich der Mund bedeckt, teilweise wird die Maske vollständig und dauerhaft unter dem Kinn getragen. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern wird regelmäßig unterschritten, ohne dass der Betreiber tätig wird. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen geht damit eine Gefährdung anderer Personen einher, insbesondere der einschlägigen Risikogruppen.
1. Wie schätzt die für die Gewerbeaufsicht im Regierungsbezirk Köln zuständige Behörde die Einhaltung der CoronaSchVO innerhalb von Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben durch Kunden und Betriebspersonal derzeit ein?
2. Auf welche Erkenntnisse stützt die Behörde ihre Einschätzung?
3. Was hat die für die Gewerbeaufsicht im Regierungsbezirk Köln zuständige Behörde seit Anfang Mai unternommen, um die Einhaltung der sog. „Maskenpflicht“ in Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben zu überwachen?
4. Wurden Vor-Ort-Kontrollen von Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben zur Einhaltung der CoronaSchVO durchgeführt?
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Juli 2020
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1. September 2020
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