Maskenpflicht in Grundschulen ab dem 11.01.2021

Auf welcher Grundlage wird ab dem 11.01.2021 die Maskenpflicht in Grundschulen eingeführt?

Am 15.12.2020 erreichte mich über die Klassenlehrerin meines Sohnes ihr Elternbrief
(https://www.mk.niedersachsen.de/download/161947/Brief_an_Eltern.pdf)
in dem Sie für die Grundschulen ab dem 11.01.2021, unabhängig des bis dato aktuellen Inzidenzwertes, eine Maskenpflicht im Unterricht vorschreiben.

Folgende Fragen haben sich nach dem Lesen ihres Briefes für mich daraus ergeben:

Sie schreiben in ihrem Elternbrief, das viele Arztpraxen und Labore zwischen den Feiertagen geschlossen sind.
1. Meine erste Frage ist deshalb Folgende, warum haben Arztpraxen und Labore geschlossen, wenn wir aktuell so hohe Infiziertenraten in Deutschland haben?

2. Wieso soll nach den Ferien eine Beurteilung der aktuellen Lage nach dem Inzidenzwert nicht mehr stattfinden, wo doch dieser seit Beginn des Coronaausbruchs immer der Wert war, auf den sich Bund und Länder zur Risikobewertung berufen?
Ein Rechenbeispiel:
Wenn sich Familien zu Weihnachten (24-26.12.2020) sehen, sind es bis zum Schulstart im neuen Jahr noch 15 Tage, genügend Zeit um Symptome zu bekommen, als auch Arztbesuche oder Tests im neuen Jahr (zw. dem 02.- und 10.01.2021) durchzuführen. Schließlich gelten für Silvester in der neuen Corona-Verordnung für Niedersachsen die selben Maßnahmen wie zu jedem anderen Tag vor oder nach Weihnachten - sprich es dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen hierbei nicht. D.h. es liegen für Silvester keine anderen Maßnahmen vor als jetzt. Somit gibt es keinen Grund den Inzidenzwert nicht zur Beurteilung der aktuellen Lage im Januar als Wert heranzuziehen um zu beurteilen welche aktuellen Maßnahmen ergriffen werden müssen.

3. Was passiert wenn der Inzidenzwert am 10.01.2021 über 100 steigt, also der Wert so hoch wie jetzt aktuell ist? Gilt dann das Szenario B - also geteilte Grundschulklassen ohne Masken?

4.1. Warum sollen ab dem 11.01.2021 Grundschüler(innen) mit Maske zur Schule gehen, Kinder der 5. Klasse (bis zur 13. Klasse) aber gleich in das Szenario B wechseln?

5. Warum gibt es in den Klassenräumen noch keine Trennwände und oder Luftfilter, sodass die Kinder / Grundschüler keine Masken im Unterricht tragen müssen. Seit dem ersten Lockdown sind bis jetzt mehr als 9 Monate vergangen, in denen man die Schulen hätte aufrüsten können. Am 17.11.2020 haben Sie das Corona-Schutzpaket versprochen. Wie kommen die Schulen zügig an das Geld für notwendige Luftfilter und Trennwände, die Schule meines Sohnes hat bis dato noch keine Trennwände und auch keine Luftfilter in den Klassenräumen?

6.1. Wie lange sollen die Kinder ihrer Meinung nach die Masken tragen?
Laut Arbeitsschutzgesetz ist es „FFP2-Halbmasken ohne Ausatemventil-Trägern“ am Arbeitsplatz vorgeschrieben nach 75 Minuten 30 Minuten zu pausieren.
„Gesundheitsexperten nennen für den Mund-Nasen-Schutz (MNS) eine Gesamttragedauer von 3 bis 4 Stunden, wenn er nicht durchfeuchtet ist. Durchfeuchtete Masken werden zu Infektionsbrücken.“ Zitat von (https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/wie-lange-sollte-eine-schutzmaske-maximal-getragen-werden_96_516946.html)

6.2. Viele Kinder werden zusätzlich nachmittags betreut. Bei uns in der Schule würde das heißen, das mit dem Unterrichtsbeginn von 8:25 Uhr Kinder bis maximal 17:00 Uhr eine Maske tragen sollen?

6.3. Herr Tonne, ich frage Sie ganz persönlich, würde Sie einem Kind das 7 Jahre alt ist, es zumuten wollen, das es 8 Stunden am Stück eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt?
6.4. Ich frage Sie, Herr Tonne, würden Sie einmal das Experiment wagen und einen Tag lang eine Mund-Nasen-Bedeckung für 8 Stunden am Stück tragen und dann nach dieser Erfahrung das dann noch 3 Wochen täglich fortführen?

7. Wo kommen zusätzliche Ersatzmasken für die Kinder her, wer bezahlt das?
Auf der Seite https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schutzpaket-corona-45-millionen-euro-fur-personelle-unterstutzung-und-schutzausstattung-194645.html schreibt ihr Ministerium das ihnen pro Kind 20 Euro zur Verfügung stehen. Wie viele Wegwerfmasken kann man dafür pro Kind besorgen, wenn ein Kind in der Grundschule bis zu über 8 Stunden am Tag betreut wird?

8. Wie soll eine Grundschullehrerin oder ein Grundschullehrer mit einer Mund-Nasen-Bedeckung den Kindern, mit der Einschränkung den Mund und die Gesichtsmimik nicht zu erkennen, vernünftig lesen und schreiben beibringen können?

9. Dürfen Grundschüler, wenn die Mund-Nasen-Bedeckung für sie im Unterricht unangenehm wird, die Maske ohne Einschränkung abnehmen, ohne Angst haben zu müssen, damit etwas Schlimmes zu tun?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
  • 3 Follower:innen
Maxi Jaekel
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grundla…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Maxi Jaekel
Betreff
Maskenpflicht in Grundschulen ab dem 11.01.2021 [#207097]
Datum
22. Dezember 2020 20:42
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage wird ab dem 11.01.2021 die Maskenpflicht in Grundschulen eingeführt? Am 15.12.2020 erreichte mich über die Klassenlehrerin meines Sohnes ihr Elternbrief (https://www.mk.niedersachsen.de/download/161947/Brief_an_Eltern.pdf) in dem Sie für die Grundschulen ab dem 11.01.2021, unabhängig des bis dato aktuellen Inzidenzwertes, eine Maskenpflicht im Unterricht vorschreiben. Folgende Fragen haben sich nach dem Lesen ihres Briefes für mich daraus ergeben: Sie schreiben in ihrem Elternbrief, das viele Arztpraxen und Labore zwischen den Feiertagen geschlossen sind. 1. Meine erste Frage ist deshalb Folgende, warum haben Arztpraxen und Labore geschlossen, wenn wir aktuell so hohe Infiziertenraten in Deutschland haben? 2. Wieso soll nach den Ferien eine Beurteilung der aktuellen Lage nach dem Inzidenzwert nicht mehr stattfinden, wo doch dieser seit Beginn des Coronaausbruchs immer der Wert war, auf den sich Bund und Länder zur Risikobewertung berufen? Ein Rechenbeispiel: Wenn sich Familien zu Weihnachten (24-26.12.2020) sehen, sind es bis zum Schulstart im neuen Jahr noch 15 Tage, genügend Zeit um Symptome zu bekommen, als auch Arztbesuche oder Tests im neuen Jahr (zw. dem 02.- und 10.01.2021) durchzuführen. Schließlich gelten für Silvester in der neuen Corona-Verordnung für Niedersachsen die selben Maßnahmen wie zu jedem anderen Tag vor oder nach Weihnachten - sprich es dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen hierbei nicht. D.h. es liegen für Silvester keine anderen Maßnahmen vor als jetzt. Somit gibt es keinen Grund den Inzidenzwert nicht zur Beurteilung der aktuellen Lage im Januar als Wert heranzuziehen um zu beurteilen welche aktuellen Maßnahmen ergriffen werden müssen. 3. Was passiert wenn der Inzidenzwert am 10.01.2021 über 100 steigt, also der Wert so hoch wie jetzt aktuell ist? Gilt dann das Szenario B - also geteilte Grundschulklassen ohne Masken? 4.1. Warum sollen ab dem 11.01.2021 Grundschüler(innen) mit Maske zur Schule gehen, Kinder der 5. Klasse (bis zur 13. Klasse) aber gleich in das Szenario B wechseln? 5. Warum gibt es in den Klassenräumen noch keine Trennwände und oder Luftfilter, sodass die Kinder / Grundschüler keine Masken im Unterricht tragen müssen. Seit dem ersten Lockdown sind bis jetzt mehr als 9 Monate vergangen, in denen man die Schulen hätte aufrüsten können. Am 17.11.2020 haben Sie das Corona-Schutzpaket versprochen. Wie kommen die Schulen zügig an das Geld für notwendige Luftfilter und Trennwände, die Schule meines Sohnes hat bis dato noch keine Trennwände und auch keine Luftfilter in den Klassenräumen? 6.1. Wie lange sollen die Kinder ihrer Meinung nach die Masken tragen? Laut Arbeitsschutzgesetz ist es „FFP2-Halbmasken ohne Ausatemventil-Trägern“ am Arbeitsplatz vorgeschrieben nach 75 Minuten 30 Minuten zu pausieren. „Gesundheitsexperten nennen für den Mund-Nasen-Schutz (MNS) eine Gesamttragedauer von 3 bis 4 Stunden, wenn er nicht durchfeuchtet ist. Durchfeuchtete Masken werden zu Infektionsbrücken.“ Zitat von (https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/wie-lange-sollte-eine-schutzmaske-maximal-getragen-werden_96_516946.html) 6.2. Viele Kinder werden zusätzlich nachmittags betreut. Bei uns in der Schule würde das heißen, das mit dem Unterrichtsbeginn von 8:25 Uhr Kinder bis maximal 17:00 Uhr eine Maske tragen sollen? 6.3. Herr Tonne, ich frage Sie ganz persönlich, würde Sie einem Kind das 7 Jahre alt ist, es zumuten wollen, das es 8 Stunden am Stück eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt? 6.4. Ich frage Sie, Herr Tonne, würden Sie einmal das Experiment wagen und einen Tag lang eine Mund-Nasen-Bedeckung für 8 Stunden am Stück tragen und dann nach dieser Erfahrung das dann noch 3 Wochen täglich fortführen? 7. Wo kommen zusätzliche Ersatzmasken für die Kinder her, wer bezahlt das? Auf der Seite https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schutzpaket-corona-45-millionen-euro-fur-personelle-unterstutzung-und-schutzausstattung-194645.html schreibt ihr Ministerium das ihnen pro Kind 20 Euro zur Verfügung stehen. Wie viele Wegwerfmasken kann man dafür pro Kind besorgen, wenn ein Kind in der Grundschule bis zu über 8 Stunden am Tag betreut wird? 8. Wie soll eine Grundschullehrerin oder ein Grundschullehrer mit einer Mund-Nasen-Bedeckung den Kindern, mit der Einschränkung den Mund und die Gesichtsmimik nicht zu erkennen, vernünftig lesen und schreiben beibringen können? 9. Dürfen Grundschüler, wenn die Mund-Nasen-Bedeckung für sie im Unterricht unangenehm wird, die Maske ohne Einschränkung abnehmen, ohne Angst haben zu müssen, damit etwas Schlimmes zu tun?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maxi Jaekel Anfragenr: 207097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207097/ Postanschrift Maxi Jaekel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maxi Jaekel

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