Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

„Seit Wochen ist die Zahl der neuen Corona-Infektionen konstant niedrig.“
(Meldung am 30.06.2020, https://www.hamburg.de/coronavirus/14031552/2020-06-30-sk-corona-aktuell/)

„Mit 2,2 Neuinfizierten pro 100.000 Menschen in Hamburg in den vergangenen sieben Tagen liegt der Wert derzeit weit unter dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, ab dem der Senat über erneute Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie beraten müsste.“ (Mopo 30.06.2020 https://www.mopo.de/hamburg/corona-news-aktuelle-zahlen--so-ist-der-stand-im-norden-36339194 )

Fragen an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg:

- Unter welchen konkreten epidemiologischen Voraussetzungen gilt die Pandemie als hinreichend eingedämmt, sodass die Grundrechte wieder uneingeschränkt Geltung finden?
- Wie begründet sich die lange Geltungsdauer der neuen Verordnung über zwei Monate?
- Auf welcher wissenschaftlichen Evidenz basiert die Verpflichtung zum Tragen von Masken?

Bitte schicken Sie mir die für die Beantwortung meiner Fragen relevanten Drucksachen, Protokolle etc. sowie solche Schriften, die interne oder externe Beratungsprozesse insbesondere zur wissenschaftlichen Evidenz bzgl. der Maskenpflicht dokumentieren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 10 Follower:innen
Anna Brunnenheim
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
1. Juli 2020 23:32
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
„Seit Wochen ist die Zahl der neuen Corona-Infektionen konstant niedrig.“ (Meldung am 30.06.2020, https://www.hamburg.de/coronavirus/14031552/2020-06-30-sk-corona-aktuell/) „Mit 2,2 Neuinfizierten pro 100.000 Menschen in Hamburg in den vergangenen sieben Tagen liegt der Wert derzeit weit unter dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, ab dem der Senat über erneute Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie beraten müsste.“ (Mopo 30.06.2020 https://www.mopo.de/hamburg/corona-news-aktuelle-zahlen--so-ist-der-stand-im-norden-36339194 ) Fragen an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg: - Unter welchen konkreten epidemiologischen Voraussetzungen gilt die Pandemie als hinreichend eingedämmt, sodass die Grundrechte wieder uneingeschränkt Geltung finden? - Wie begründet sich die lange Geltungsdauer der neuen Verordnung über zwei Monate? - Auf welcher wissenschaftlichen Evidenz basiert die Verpflichtung zum Tragen von Masken? Bitte schicken Sie mir die für die Beantwortung meiner Fragen relevanten Drucksachen, Protokolle etc. sowie solche Schriften, die interne oder externe Beratungsprozesse insbesondere zur wissenschaftlichen Evidenz bzgl. der Maskenpflicht dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 191904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191904/
Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim
Anna Brunnenheim
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grun…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
AW: Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
4. August 2020 08:14
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten“ vom 01.07.2020 (#191904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 191904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191904/
Anna Brunnenheim
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grun…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
AW: Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
4. August 2020 23:12
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten“ vom 01.07.2020 (#191904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 191904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191904/
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, Ihren Antrag vom 01.07.2020 habe ich am 02.07.2020 an die zuständige Sozialbehörde…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
5. August 2020 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, Ihren Antrag vom 01.07.2020 habe ich am 02.07.2020 an die zuständige Sozialbehörde übermittelt. Ebenso Ihre Bitten um Benachrichtigung zum Sachstand am 04.08.2020, 08:14 Uhr, und am 04.08.2020, 23:13 Uhr. Die Sozialbehörde wird sich bei Ihnen melden. Mit freundlichem Gruß
Anna Brunnenheim
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grun…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
15. August 2020 09:16
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten“ vom 01.07.2020 (#191904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Von der zuständigen Sozialbehörde habe ich keine Nachricht erhalten. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 191904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191904/
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir ihre ursprü…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- AW: Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
19. August 2020 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir ihre ursprüngliche Anfrage nicht erhalten haben. Ich versuche Ihnen dennoch zu antworten. Weil die Maßnahmen gewirkt haben, ist das Infektionsgeschehen insgesamt gesunken. Erkrankt doch einmal jemand am Corona-Virus, ist es möglich, die Ansteckungswege nachzuverfolgen. Die Menschen, die mit dem Infizierten Kontakt hatten, können durch Quarantäne davor zu bewahrt werden, ihrerseits andere anzustecken. Es ist jetzt ganz entscheidend, dass wir das Ansteckungsrisiko weiterhin gering halten, indem wir beim Einkaufen, im Öffentlichen Nahverkehr, im Beruf und in der Schule genauso wie im Privaten Abstand halten und Kontakte reduzieren. Das ist nicht immer einfach. Hamburg ist ein Ballungsraum. Je mehr Geschäfte, Schulen und Einrichtungen öffnen, desto mehr Bewegung gibt es in der Stadt und desto schwieriger kann es werden, in jedem Fall den Sicherheitsabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Das allgemeine Tragen einer einfachen Mund- und Nasenbedeckung kann das Risiko einer Ansteckung senken und ist beim Einkaufen, im Öffentlichen Nahverkehr und auf vielen genehmigungspflichtigen Versammlungen vorgeschrieben. Hamburg ist eine weltoffene Stadt mit einer langen demokratischen Tradition. Dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Grundrechte nicht nur passiv „besitzen“, sondern frei und aktiv ausüben, gehört zu unserem Selbstverständnis als Freie und Hansestadt. Die Grundrechte bilden die Basis unserer Demokratie, für die wir in Hamburg aus voller Überzeugung einstehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Wege finden, wie zum Beispiel das Recht auf Versammlungen im Einklang mit dem Infektionsschutz ausgeübt werden kann. Bei Versammlungen ist es oft schwierig, den Mindestabstand zu wahren. Wenn dann noch besonders viele Menschen zusammenkommen, kann das Ansteckungsrisiko sprunghaft nach oben gehen. Deshalb ist es wichtig, Kundgebungen, Demonstrationszüge und andere Versammlungen so durchzuführen, dass die Wahrung eines Abstands von 1,50 Meter möglich ist. Dafür kann man die Zahl der Teilnehmenden einschränken oder die Menschen auf einen größeren Raum verteilen. Außerdem senkt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Ansteckungsrisiko. Damit die Ansteckungen nicht wieder ansteigen, sind Versammlungen zurzeit nur mit Auflagen zum Infektionsschutz möglich. Die Polizei kontrolliert, ob die Auflagen eingehalten werden. Die derzeitigen Einschränkungen der Grundrechte dienen dem Schutz von Gesundheit und Leben und sind zeitlich begrenzt. Nur deshalb sind sie zulässig und erträglich. Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen
Anna Brunnenheim
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort geht inhaltlich auf meine Fragen ein (siehe Spiegelstriche), ic…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- AW: Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
19. August 2020 22:27
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort geht inhaltlich auf meine Fragen ein (siehe Spiegelstriche), ich bitte Sie, dies umgehend nachzuholen. Unter den ersten Punkt fällt auch die "Maskenpflicht" (Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit). Sofern meine drei Fragen von Ihnen nicht in Gänze beantwortet werden können, bitte ich jeweils um eine Begründung. Ich verweise außerdem auf den letzten Abschnitt der Anfrage und bitte darum, auch diesen zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim .. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 191904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191904/
Anna Brunnenheim
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort geht nicht inhaltlich auf meine Fragen ein (siehe Spiegelstrich…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
(Korrektur) AW: Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
19. August 2020 22:32
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort geht nicht inhaltlich auf meine Fragen ein (siehe Spiegelstriche), ich bitte Sie, dies umgehend nachzuholen. Unter den ersten Punkt fällt auch die "Maskenpflicht" (Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit). Sofern meine drei Fragen von Ihnen nicht in Gänze beantwortet werden können, bitte ich jeweils um eine Begründung. Ich verweise außerdem auf den letzten Abschnitt der Anfrage und bitte darum, auch diesen zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 191904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191904/
Anna Brunnenheim
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort geht inhaltlich nicht auf…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
27. August 2020 19:42
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort geht inhaltlich nicht auf meine Fragen ein (siehe Spiegelstriche), ich bitte Sie, dies umgehend nachzuholen. Unter den ersten Punkt fällt auch die "Maskenpflicht" (Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit). Sofern meine drei Fragen von Ihnen nicht in Gänze beantwortet werden können, bitte ich jeweils um eine Begründung. Ich verweise außerdem auf den letzten Abschnitt der Anfrage und bitte darum, auch diesen zu bearbeiten. --> Meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten“ vom 01.07.2020 (#191904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 191904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191904/
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir ihre ursprü…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
28. August 2020 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir ihre ursprüngliche Anfrage nicht erhalten haben. Ich versuche Ihnen dennoch zu antworten. Weil die Maßnahmen gewirkt haben, ist das Infektionsgeschehen insgesamt gesunken. Erkrankt doch einmal jemand am Corona-Virus, ist es möglich, die Ansteckungswege nachzuverfolgen. Die Menschen, die mit dem Infizierten Kontakt hatten, können durch Quarantäne davor zu bewahrt werden, ihrerseits andere anzustecken. Es ist jetzt ganz entscheidend, dass wir das Ansteckungsrisiko weiterhin gering halten, indem wir beim Einkaufen, im Öffentlichen Nahverkehr, im Beruf und in der Schule genauso wie im Privaten Abstand halten und Kontakte reduzieren. Das ist nicht immer einfach. Hamburg ist ein Ballungsraum. Je mehr Geschäfte, Schulen und Einrichtungen öffnen, desto mehr Bewegung gibt es in der Stadt und desto schwieriger kann es werden, in jedem Fall den Sicherheitsabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Das allgemeine Tragen einer einfachen Mund- und Nasenbedeckung kann das Risiko einer Ansteckung senken und ist beim Einkaufen, im Öffentlichen Nahverkehr und auf vielen genehmigungspflichtigen Versammlungen vorgeschrieben. Hamburg ist eine weltoffene Stadt mit einer langen demokratischen Tradition. Dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Grundrechte nicht nur passiv „besitzen“, sondern frei und aktiv ausüben, gehört zu unserem Selbstverständnis als Freie und Hansestadt. Die Grundrechte bilden die Basis unserer Demokratie, für die wir in Hamburg aus voller Überzeugung einstehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Wege finden, wie zum Beispiel das Recht auf Versammlungen im Einklang mit dem Infektionsschutz ausgeübt werden kann. Bei Versammlungen ist es oft schwierig, den Mindestabstand zu wahren. Wenn dann noch besonders viele Menschen zusammenkommen, kann das Ansteckungsrisiko sprunghaft nach oben gehen. Deshalb ist es wichtig, Kundgebungen, Demonstrationszüge und andere Versammlungen so durchzuführen, dass die Wahrung eines Abstands von 1,50 Meter möglich ist. Dafür kann man die Zahl der Teilnehmenden einschränken oder die Menschen auf einen größeren Raum verteilen. Außerdem senkt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Ansteckungsrisiko. Damit die Ansteckungen nicht wieder ansteigen, sind Versammlungen zurzeit nur mit Auflagen zum Infektionsschutz möglich. Die Polizei kontrolliert, ob die Auflagen eingehalten werden. Die derzeitigen Einschränkungen der Grundrechte dienen dem Schutz von Gesundheit und Leben und sind zeitlich begrenzt. Nur deshalb sind sie zulässig und erträglich. Mit freundlichen Grüßen
Anna Brunnenheim
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grun…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
AW: [EXTERN]- Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten [#191904]
Datum
31. August 2020 07:04
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten“ vom 01.07.2020 (#191904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet (s. meine Nachrichten vom 19. und 27.8.2020). Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 191904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191904/
Anna Brunnenheim
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparen…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten“ [#191904] [#191904]
Datum
7. September 2020 22:45
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191904/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet: Die erste Antwort kam verspätet und ging inhaltliche auf keine meiner Fragen ein, auf mehrfache Nachfrage wurde nicht nachgebessert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anhänge: - 191904.pdf Anfragenr: 191904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191904/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, Sie haben diverse Fragen zum weiteren Verlauf von Corona gestellt, wie zum Beispie…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Maskenpflicht und Einschränkung von Grundrechten“ [#191904] [#191904]
Datum
8. September 2020 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, Sie haben diverse Fragen zum weiteren Verlauf von Corona gestellt, wie zum Beispiel unter welchen Bedingungen eine Aufhebung der geltenden Beschränkungen geplant ist. Hierauf haben Sie Antworten bekommen, die Ihres Erachtens unzureichend sind und verspätet eintrafen. Die Verspätung ist ärgerlich, lässt sich aber nachträglich nicht beseitigen. Darüber hinaus gilt dies nur soweit die Fristenvorgaben des HmbTG überhaupt einschlägig sind. Dies ist vorliegend wohl nicht der Fall. Sie haben konkrete Fragen gestellt, was Ihr gutes Recht als Bürgerin ist. Das HmbTG gibt Ihnen aber nur einen Anspruch auf Zugang zu bestimmten Behördenunterlagen. Sie können keine Beantwortung abstrakter Rechtsfragen verlangen (LSG Hamburg, Urt. v. 30.1.2019 – L 2 AL 45/18, Rn. 16). Sie haben keinen Anspruch darauf, dass man Ihnen mitteilt wie die Verwaltung/Regierung sich in zukünftigen, fiktiven Szenarien zu verhalten gedenkt. Es gibt allgemein keinen Rechtsanspruch darauf, dass man mit Ihnen in einen Dialog tritt und Ihnen individuell alle Fragen zu einem bestimmten Thema beantwortet. Jedenfalls ergibt sich ein solcher Anspruch aus keinem Gesetz über dessen Einhaltung wir zu wachen haben. Ich bedauere daher, Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen