Maskenppflichtk

Warum tragen am Pinneberger Westring die Mitarbeiter beider Lebensmittelmärkte keine Masken?Sie laufen durch den Markt und packen Ware aus,Ist das so in Ordnung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    11. Juni 2020
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Angelika Schulze
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum…
An Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit Details
Von
Angelika Schulze
Betreff
Maskenppflichtk [#186438]
Datum
12. Mai 2020 13:52
An
Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum tragen am Pinneberger Westring die Mitarbeiter beider Lebensmittelmärkte keine Masken?Sie laufen durch den Markt und packen Ware aus,Ist das so in Ordnung?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Angelika Schulze Anfragenr: 186438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186438 Postanschrift Angelika Schulze << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angelika Schulze

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Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schulze, von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen ist das Personal in …
Von
Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Betreff
WG: Maskenppflichtk [#186438]
Datum
13. Mai 2020 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schulze, von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen ist das Personal in den geöffneten Verkaufsflächen des Einzelhandels und von in sich abgeschlossenen Verkaufsständen nach § 6 Abs. 1, von Einkaufszentren nach § 6 Abs. 2a sowie in Verkaufs- und Diensträumen von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben nach § 6 Abs. 2 Satz 3 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (§ 3 Nr. 1 der Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein vom 24.04.20). Mit freundlichen Grüßen