Maskenverordnung
Anfrage an:
AOK Hessen
Ihre Informationen als vom Gesundheitsministerium beauftragte Krankenversicherung inwieweit die Verarbeitung der Gesundheitsdaten Ihrer Versicherten im Zuge der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vereinbar ist mit Artikel 9 Abs. 3 DSGVO.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. Juni 2021
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20. Juli 2021
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