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Maskenzusendung

bitte um Auskunft:
Ob die zugesandten Masken der FFP2 Spezifikation entsprechen und welche Stelle dies geprüft hat
Ob diese Masken ohne Prüfzeichen als FFP2 Masken gelten und die Vorgaben für Handel und ÖPNV genügen oder als Comunity-Masken eingeordnet werden müsse
Warum, im Gegensatz zu allen anderen Stellen, unzertifizierte Masken ausgegeben wurden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte um Ausku…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenzusendung [#210296]
Datum
2. Februar 2021 08:10
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte um Auskunft: Ob die zugesandten Masken der FFP2 Spezifikation entsprechen und welche Stelle dies geprüft hat Ob diese Masken ohne Prüfzeichen als FFP2 Masken gelten und die Vorgaben für Handel und ÖPNV genügen oder als Comunity-Masken eingeordnet werden müsse Warum, im Gegensatz zu allen anderen Stellen, unzertifizierte Masken ausgegeben wurden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 210296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210296/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Februar 2021 an die Bayerische Staatsreg…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Maskenzusendung [#210296]
Datum
22. April 2021 13:57
Status
Warte auf Antwort
image002.png
49,7 KB


Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Februar 2021 an die Bayerische Staatsregierung zur FFP2-Maskenpflicht. Wir wurden gebeten Ihnen zu antworten. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie aufgrund der großen Zahl von Bürgereingaben, die uns tagtäglich erreichen, so lange warten mussten. Aufgrund fehlender Detailkenntnisse können wir zu den konkreten Masken nichts sagen. Gegebenenfalls aber meinen Sie KN95 Masken. Das ist ein chinesischer Standard. Da kann gar kein (europäisches) CE aufgedruckt sein. Dafür muss die Bezeichnung GB2626-2006 enthalten sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für ihre Antwort! Bitte erklären Sie mir, warum Alltagsmasken als FFP2 Masken …
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maskenzusendung [#210296]
Datum
22. April 2021 16:17
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
chinamasken_rs.jpg
461,6 KB
chinamasken_verpackung.jpg
1,1 MB
chinamasken_vs.jpg
485,7 KB
Sehr << Anrede >> danke für ihre Antwort! Bitte erklären Sie mir, warum Alltagsmasken als FFP2 Masken verschickt wurden. Nach juristischer Auskunft gelten unzertifizierte Masken als Alltagsmasken! Ihr Komentar: Aufgrund fehlender Detailkenntnisse können wir zu den konkreten Masken nichts sagen. Gegebenenfalls aber meinen Sie KN95 Masken. Das ist ein chinesischer Standard. Da kann gar kein (europäisches) CE aufgedruckt sein. Dafür muss die Bezeichnung GB2626-2006 enthalten sein. Leider ist nicht feststellbar, was auf der Packung steht(Anhänge). Auf den Masken gibt es keinen Aufdruck! Für eine zeitnahe Erklärung bedanke ich mir in voraus! Grüße aus Passau <Information-entfernt> <Information-entfernt> Auf eine Zeitnahe ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - chinamasken_vs.jpg - chinamasken_rs.jpg - chinamasken_verpackung.jpg Anfragenr: 210296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210296/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr <Information-entfernt> Danke für Ihre Rückmeldung vom 22.04.2021. Aus dem bayerischen Pandemiezentra…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Maskenzusendung [#210296]
Datum
26. April 2021 09:28
Status
image001.png
45,3 KB


Sehr <Information-entfernt> Danke für Ihre Rückmeldung vom 22.04.2021. Aus dem bayerischen Pandemiezentrallager wurden mit den Lieferungen ab 19. Januar ausschließlich FFP2-Masken in der pro Person vorgesehenen Stückelung (5 Stück) in der Umverpackung des Herstellers an die Kreisverwaltungsbehörden ausgeliefert. Es kann daher ausgeschlossen werden, dass die abgebildeten Masken aus dieser aktuellen Lieferung stammen. Zusätzlich konnten die Landratsämter/kreisfreien Städte bei der Verteilung der Masken auf vorhandene dezentrale Bestände vor Ort aus vorangegangenen Lieferungen des Freistaates zurückgreifen. Hierbei handelt es sich zum Teil um KN95-Masken. Auch hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sämtliche durch das Pandemiezentrallager verteilte Schutzartikel im Vorfeld formal und immer wieder in Stichproben auch technisch vom LGL geprüft und als ordnungsgemäß eingestuft waren. Ergänzend wird darauf hingewiesen werden, dass der Bund in seinem Schutzmaskenhilfspaket ebenfalls Masken an vulnerable Personen verteilt. Als vulnerable Personen werden vom Bund beispielsweise Personen ab 60 Jahre oder mit bestimmten Erkrankungen definiert. Inwieweit der Petent hier Masken erhalten hat, kann mangels Detailkenntnisse nicht beurteilt werden. Diesbezüglich wäre das Bundesministerium für Gesundheit der richtige Ansprechpartner. Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München Tel.: +49 (89) 540233-0 mailto: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Gewerbemuseumsplatz 2 90403 Nürnberg Tel.:+49 (911) 21542-0 [E-Mail-Abbinder_03_600x200px]<https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app> Von: <Information-entfernt> Gesendet: Donnerstag, 22. April 2021 16:18 An: Servicestelle (StMGP) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Maskenzusendung [#210296] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für ihre Antwort! Bitte erklären Sie mir, warum Alltagsmasken als FFP2 Masken verschickt wurden. Nach juristischer Auskunft gelten unzertifizierte Masken als Alltagsmasken! Ihr Komentar: Aufgrund fehlender Detailkenntnisse können wir zu den konkreten Masken nichts sagen. Gegebenenfalls aber meinen Sie KN95 Masken. Das ist ein chinesischer Standard. Da kann gar kein (europäisches) CE aufgedruckt sein. Dafür muss die Bezeichnung GB2626-2006 enthalten sein. Leider ist nicht feststellbar, was auf der Packung steht(Anhänge). Auf den Masken gibt es keinen Aufdruck! Für eine zeitnahe Erklärung bedanke ich mir in voraus! Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für die schnelle Antwort! habe die Masken mit beiliegendem Schreiben zugeschic…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Maskenzusendung [#210296]
Datum
26. April 2021 10:51
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
masken_gesundheitsministerium_1_b-3-dateien-zusammengefugt.pdf
1,3 MB
Sehr << Anrede >> danke für die schnelle Antwort! habe die Masken mit beiliegendem Schreiben zugeschickt bekommen. (Anhang). Könne Sie sich erklären, wie die Diktrepanz vol Lieferung und Begleitschreiben zustabdegekommen sein kann? Danke für eine zeitnahe Antwort! Grüße aus Passau <Information-entfernt> <Information-entfernt> ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - masken_gesundheitsministerium_1_b-3-dateien-zusammengefugt.pdf Anfragenr: 210296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210296/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.