Sehr <Information-entfernt>
Danke für Ihre Rückmeldung vom 22.04.2021.
Aus dem bayerischen Pandemiezentrallager wurden mit den Lieferungen ab 19. Januar ausschließlich FFP2-Masken in der pro Person vorgesehenen Stückelung (5 Stück) in der Umverpackung des Herstellers an die Kreisverwaltungsbehörden ausgeliefert. Es kann daher ausgeschlossen werden, dass die abgebildeten Masken aus dieser aktuellen Lieferung stammen. Zusätzlich konnten die Landratsämter/kreisfreien Städte bei der Verteilung der Masken auf vorhandene dezentrale Bestände vor Ort aus vorangegangenen Lieferungen des Freistaates zurückgreifen. Hierbei handelt es sich zum Teil um KN95-Masken. Auch hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sämtliche durch das Pandemiezentrallager verteilte Schutzartikel im Vorfeld formal und immer wieder in Stichproben auch technisch vom LGL geprüft und als ordnungsgemäß eingestuft waren.
Ergänzend wird darauf hingewiesen werden, dass der Bund in seinem Schutzmaskenhilfspaket ebenfalls Masken an vulnerable Personen verteilt. Als vulnerable Personen werden vom Bund beispielsweise Personen ab 60 Jahre oder mit bestimmten Erkrankungen definiert. Inwieweit der Petent hier Masken erhalten hat, kann mangels Detailkenntnisse nicht beurteilt werden. Diesbezüglich wäre das Bundesministerium für Gesundheit der richtige Ansprechpartner.
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Ihre
Servicestelle im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Tel.: +49 (89) 540233-0
mailto: <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Tel.:+49 (911) 21542-0
[E-Mail-Abbinder_03_600x200px]<
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app>
Von: <Information-entfernt>
Gesendet: Donnerstag, 22. April 2021 16:18
An: Servicestelle (StMGP) <
<Name und E-Mail-Adresse>>
Betreff: AW: Maskenzusendung [#210296]
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für ihre Antwort!
Bitte erklären Sie mir, warum Alltagsmasken als FFP2 Masken verschickt wurden.
Nach juristischer Auskunft gelten unzertifizierte Masken als Alltagsmasken!
Ihr Komentar:
Aufgrund fehlender Detailkenntnisse können wir zu den konkreten Masken nichts sagen. Gegebenenfalls aber meinen Sie KN95 Masken. Das ist ein chinesischer Standard. Da kann gar kein (europäisches) CE aufgedruckt sein. Dafür muss die Bezeichnung GB2626-2006 enthalten sein.
Leider ist nicht feststellbar, was auf der Packung steht(Anhänge).
Auf den Masken gibt es keinen Aufdruck!
Für eine zeitnahe Erklärung bedanke ich mir in voraus!
Grüße