Masschenschlägerei in der Düsseldorfer Altstadt am 20. Dezember 2019

Am 22. Dezember 2019 berichtete die Westdeutsche Zeitung darüber, dass es am 20. Dezember 2019 in der Düsseldorfer Altstadt eine Massenschlägerei mit mehr als 60 jungen Männern gegeben habe. In dem Artikel heißt es: „Die Polizei nahm von allen Beteiligten die Personalien auf, danach wurden Platzverweise gegen sie ausgesprochen.“

Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Von wie vielen Beteiligten hat die Polizei insgesamt die Personalien aufgenommen?

2. Wie viele der unter 1.) erfragten Personen besitzen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

3. Bitte listen Sie die Vornamen der unter 1) erfragten Personen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft auf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masschenschlägerei in der Düsseldorfer Altstadt am 20. Dezember 2019 [#173751]
Datum
9. Januar 2020 17:50
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 22. Dezember 2019 berichtete die Westdeutsche Zeitung darüber, dass es am 20. Dezember 2019 in der Düsseldorfer Altstadt eine Massenschlägerei mit mehr als 60 jungen Männern gegeben habe. In dem Artikel heißt es: „Die Polizei nahm von allen Beteiligten die Personalien auf, danach wurden Platzverweise gegen sie ausgesprochen.“ Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Von wie vielen Beteiligten hat die Polizei insgesamt die Personalien aufgenommen? 2. Wie viele der unter 1.) erfragten Personen besitzen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft? 3. Bitte listen Sie die Vornamen der unter 1) erfragten Personen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173751 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre IFG Anfrage v. 9.1.2020 [#173751] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreih…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre IFG Anfrage v. 9.1.2020 [#173751]
Datum
27. Januar 2020 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
24,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 9.1.2020 begehrten Sie Informationen über die Vorkommnisse in der Düsseldorfer Altstadt am 20.12.2019. Zu Frage 1: Bei 72 Personen wurde eine Personalienfeststellung durchgeführt. Zu Frage 2: Im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen keine Informationen im Sinne des IFG NRW (Dokumente, Dateien, Protokolle etc) vor. Zu Frage 3: siehe Antwort zu Frage 2. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich regelmäßig nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben. Gebühren werden nicht erhoben. Freundliche Grüße