Massenanfall von Verletzten im Rettungsdienstbereich Kassel

Anfrage an: Stadt Kassel

Gibt es Sonderschutzpläne oder standartisierte Alarm- und Ausrückeordnungen bei einem Massenanfall von Verletzten im Rettungsdienstbereich Kassel. Wenn ja, können sie mir diese zukommen lassen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Sonde…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Massenanfall von Verletzten im Rettungsdienstbereich Kassel [#240538]
Datum
11. Februar 2022 02:15
An
Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Sonderschutzpläne oder standartisierte Alarm- und Ausrückeordnungen bei einem Massenanfall von Verletzten im Rettungsdienstbereich Kassel. Wenn ja, können sie mir diese zukommen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240538/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Kassel
Guten Tag Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Fragestellung möchten wir wie folgt Stellung nehmen. Die Planungen von…
Von
Stadt Kassel
Betreff
Massenanfall von Verletzten im Rettungsdienstbereich Kassel [#240538]
Datum
8. März 2022 17:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Fragestellung möchten wir wie folgt Stellung nehmen. Die Planungen von Maßnahmen bei einem Massenanfall von Verletzten im Rettungsdienstbereich Kassel sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen im HRDG, Zweiter Abschnitt, erfolgt. Ergänzend zum HRDG werden weiterführende Vorplanungen im Erlass zum MANV-Rahmenkonzept-Hessen beschrieben. Diese Vorplanungen beruhen im Rettungsdienstbereich Kassel auf einer dreistufigen Strategieplanung. Stufe1:Einschränkung der Regelversorgung (mehr Einsätze als sofort verfügbare Rettungsmittel oder Versorgungskapazitäten) Stufe2: Einschränkung der Notfallversorgung (mehr Notfälle als sofort verfügbare Rettungsmittel und Versorgungskapazität) Stufe3: Massenanfall, bei mehr als 15 Betroffenen/Verletzten (MANV 15), Verstärkung des Rettungsdienstes durch zusätzliche Kapazitäten Grundlage der Vorplanungen unterhalb der Katastrophenschwelle sind die abgestuften MANV-Stichworte, welche im Rettungsdienstbereich Kassel bei MANV 5 beginnen und zunächst in 5er Schritten bis MANV 25 eskalieren. Danach folgen die Stichworte MANV 25 / 50 / 100 / 250 / 500 / 750 und 1000. Ab dem Stichwort MANV 50 werden auch Einheiten außerhalb des Rettungsdienstbereiches Kassel in die Alarmierung eingebunden. Eine detailliertere Ausführungen der Alarmplanung könne wir Ihnen aufgrund HDISG §82 Abs. 2b nicht zur Verfügung stellen. Freundliche Grüße