Massive Überförderung von Fast-Food-Betrieben im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe
- interne Dokumente für den Minister oder einen Staatssekretär, die sich mit dieser Problematik beschäftigen
- wurden Anträge von Fastfood-Betrieben wegen einer möglichen Überförderung abgelehnt und wenn nicht, warum nicht
- wie ist diese Überförderung zu rechtfertigen, wenn gleichzeitig notleidende Unternehmen keine Unterstützung erhalten, weil sie die Voraussetzungen knapp verfehlen.
Begründung: Als hessische Steuerberaterin helfe ich Unternehmen, Anträge für die sog. Corona-Hilfen zu stellen. Im Kollegenkreis ist bekannt geworden, dass ein Unternehmer, der mehrere Burger-King-Filialen in Hessen betreibt, Außerordentliche Wirtschaftshilfen im fünfstelligen Bereich erhalten hat, obwohl er im fraglichen Zeitraum November/Dezember 2020 keinerlei Verluste zu verzeichnen hatte. Wahrscheinlich ist dies kein Einzelfall, sondern der Sachverhalt triftt mehr oder weniger auf die gesamte Fast-Food-Branche zu. Sieht so der sparsame Umgang mit Steuergeldern aus? Ich frage mich, warum die Presse dieses Thema bisher nicht ausführlicher aufgegriffen hat.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum23. Mai 2021
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29. Juni 2021
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