Massive Überförderung von Fast-Food-Betrieben im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe

- interne Dokumente für den Minister oder einen Staatssekretär, die sich mit dieser Problematik beschäftigen
- wurden Anträge von Fastfood-Betrieben wegen einer möglichen Überförderung abgelehnt und wenn nicht, warum nicht
- wie ist diese Überförderung zu rechtfertigen, wenn gleichzeitig notleidende Unternehmen keine Unterstützung erhalten, weil sie die Voraussetzungen knapp verfehlen.

Begründung: Als hessische Steuerberaterin helfe ich Unternehmen, Anträge für die sog. Corona-Hilfen zu stellen. Im Kollegenkreis ist bekannt geworden, dass ein Unternehmer, der mehrere Burger-King-Filialen in Hessen betreibt, Außerordentliche Wirtschaftshilfen im fünfstelligen Bereich erhalten hat, obwohl er im fraglichen Zeitraum November/Dezember 2020 keinerlei Verluste zu verzeichnen hatte. Wahrscheinlich ist dies kein Einzelfall, sondern der Sachverhalt triftt mehr oder weniger auf die gesamte Fast-Food-Branche zu. Sieht so der sparsame Umgang mit Steuergeldern aus? Ich frage mich, warum die Presse dieses Thema bisher nicht ausführlicher aufgegriffen hat.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Dokumente für de…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Massive Überförderung von Fast-Food-Betrieben im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe [#220901]
Datum
23. Mai 2021 15:01
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Dokumente für den Minister oder einen Staatssekretär, die sich mit dieser Problematik beschäftigen - wurden Anträge von Fastfood-Betrieben wegen einer möglichen Überförderung abgelehnt und wenn nicht, warum nicht - wie ist diese Überförderung zu rechtfertigen, wenn gleichzeitig notleidende Unternehmen keine Unterstützung erhalten, weil sie die Voraussetzungen knapp verfehlen. Begründung: Als hessische Steuerberaterin helfe ich Unternehmen, Anträge für die sog. Corona-Hilfen zu stellen. Im Kollegenkreis ist bekannt geworden, dass ein Unternehmer, der mehrere Burger-King-Filialen in Hessen betreibt, Außerordentliche Wirtschaftshilfen im fünfstelligen Bereich erhalten hat, obwohl er im fraglichen Zeitraum November/Dezember 2020 keinerlei Verluste zu verzeichnen hatte. Wahrscheinlich ist dies kein Einzelfall, sondern der Sachverhalt triftt mehr oder weniger auf die gesamte Fast-Food-Branche zu. Sieht so der sparsame Umgang mit Steuergeldern aus? Ich frage mich, warum die Presse dieses Thema bisher nicht ausführlicher aufgegriffen hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220901/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in A…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Massive Überförderung von Fast-Food-Betrieben im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe [#220901]
Datum
4. Juni 2021 12:52
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220901/