Massnahmen, um Mobilfunkkunden vor unserioesen Drittanbietern zu schuetzen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Akten, die nachvollziehbar machen:

{1} Ob Ihre Behörde für notwendig hält, bei Kundenbeschwerden auf die schlechte Qualität bzw. Betrugsfälle bei den Mobilfunkunternehmen die Sachverhalte selbst zu prüfen, statt sich auf die Angaben der Mobilfunkunternehmen zu verlassen?

{2} Welche Maßnahmen Ihre Behörde ergriffen hat, um von den Mobilfunkunternehmen belastbare Beschwerdestatistiken zu bekommen?

{3} Welche Maßnahmen Ihre Behörde für geeignet hält, um die Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern zu schützen?

= Zum Hintergrund =

Der Webseite https://www.test.de/Handy-Abofallen-Falsche-Rechnungen-fuer-41000-Kunden-5505132-0/ habe ich entnommen, dass:

1) "die Bundesnetzagentur – die seit 10. Juni von der Sache weiß – nicht selbst geprüft hat, ob Kunden überhaupt Drittanbieterleistungen bestellt haben. Die Behörde stützt sich nur auf eine Auskunft von Vodafone."

2) Stand 16.09.2019 "die Bundesnetzagentur von den Mobilfunkunternehmen bisher keine Beschwerdezahlen bekommen hat, weil die Firmen sie „nicht belastbar zur Verfügung stellen können“"

3) ihre Behörde "seit gut zwei Jahren in einem „Festlegungsverfahren“ nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht."

[1] Handy-Abofallen Falsche Rechnungen für 41 000 Kunden, 16.09.2020 - https://www.test.de/Handy-Abofallen-Falsche-Rechnungen-fuer-41000-Kunden-5505132-0/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Massnahmen, um Mobilfunkkunden vor unserioesen Drittanbietern zu schuetzen [#174947]
Datum
22. Januar 2020 07:35
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen: {1} Ob Ihre Behörde für notwendig hält, bei Kundenbeschwerden auf die schlechte Qualität bzw. Betrugsfälle bei den Mobilfunkunternehmen die Sachverhalte selbst zu prüfen, statt sich auf die Angaben der Mobilfunkunternehmen zu verlassen? {2} Welche Maßnahmen Ihre Behörde ergriffen hat, um von den Mobilfunkunternehmen belastbare Beschwerdestatistiken zu bekommen? {3} Welche Maßnahmen Ihre Behörde für geeignet hält, um die Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern zu schützen? = Zum Hintergrund = Der Webseite https://www.test.de/Handy-Abofallen-Falsche-Rechnungen-fuer-41000-Kunden-5505132-0/ habe ich entnommen, dass: 1) "die Bundesnetzagentur – die seit 10. Juni von der Sache weiß – nicht selbst geprüft hat, ob Kunden überhaupt Drittanbieterleistungen bestellt haben. Die Behörde stützt sich nur auf eine Auskunft von Vodafone." 2) Stand 16.09.2019 "die Bundesnetzagentur von den Mobilfunkunternehmen bisher keine Beschwerdezahlen bekommen hat, weil die Firmen sie „nicht belastbar zur Verfügung stellen können“" 3) ihre Behörde "seit gut zwei Jahren in einem „Festlegungsverfahren“ nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht." [1] Handy-Abofallen Falsche Rechnungen für 41 000 Kunden, 16.09.2020 - https://www.test.de/Handy-Abofallen-Falsche-Rechnungen-fuer-41000-Kunden-5505132-0/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 174947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174947 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundesnetzagentur
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG / Ihr Zeichen Anbfrage-Nr. 174947 / Mein Zeichen IFG 002/2020
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG / Ihr Zeichen Anbfrage-Nr. 174947 / Mein Zeichen IFG 002/2020
Datum
23. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort

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Bundesnetzagentur
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §1 IFG / Ihr Zeichen Anfrage-Nr. 17497 / mein Zeichen IFG 002/2020
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §1 IFG / Ihr Zeichen Anfrage-Nr. 17497 / mein Zeichen IFG 002/2020
Datum
19. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen