Masterplan zu den Ankerzentren
- Anfrage an:
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage abgelehnt
- Verweigerungsgrund
- § 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
- Zusammenfassung der Anfrage
- den Masterplan zu den sogenannten Ankerzentren
- Unterlagen wie Protokolle oder E-Mails zu den Gesprächen mit den Bundesländern
- in dieser Angelegenheit erstellte Gutachten
Korrespondenz
-
Frist – 30.06.2018
- 29. Mai 2018
- 04. Jun
- 11. Jun
- 17. Jun
- 30. Jun 2018
- Von
- Nadine Stammen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
- Betreff
- Masterplan zu den Ankerzentren [#30104]
- Datum
- 29. Mai 2018 12:04
- An
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Masterplan zu den sogenannten Ankerzentren
- Unterlagen wie Protokolle oder E-Mails zu den Gesprächen mit den Bundesländern
- in dieser Angelegenheit erstellte Gutachten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Stammen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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- Von
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat per Briefpost
- Betreff
- Informationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 4. Juni 2018
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
bmi_master…n_02.jpeg
bmi_masterplan_02.jpeg
86,8 KB
Nicht öffentlich!
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Sehr geehrte Frau Stammen,
mit Mail vom 29. Mai 2018 beantragen Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden amtlichen Informationen:
- den Masterplan zu den sogenannten Ankerzentren
- Unterlagen wie Protokolle oder E-Mails zu den Gesprächen mit den Bundesländern
- in dieser Angelegenheit erstellte Gutachten
Ihr Antrag wird abgelehnt.
Gemäß §4 IFG kann der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg von Entscheidungen/Maßnahmen vereitelt würde.
Grunlage für die Einrichtung der sog. AnkER-Zentren ist der Koalittionsvertrag. In diesem wurde festgeschrieben, dass verschiedene Behörden von Bund und Ländern Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeiten sollen. Über die Frage der Zuständigkeiten und Trägerschaften wird in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern entschieden werden.
Folglich gibt es vor Inbetriebnahme erster Piloteinrichtungen zahlreiche Verhandlungen zwischen Bund und den Ländern. Weiterhin ist innerhalb dder Bundesregierung eine Abstimmung zwischen verschiedene Ressorts (BMI, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bunesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) notwendig. Auch im parlamentarischen Raum (z.B. Innenausschuss) gibt es zurzeit immer wieder Diskussionen und politische Auseinandersetzungen, die auf die Aufwendung des Masterplans und auf die Ausgestaltung der sog. AnkER-Zentren Einfluss haben werden.
Diese Prozesse sind gerade im Werden. Der gesamte Vorgang berührt die exektuive Eigenverantwortung der Bundesregierung. Eine frühzeitige Veröffentlichung verschiedener Verhandlungsoptionen und -positionen würde den Einrichtungsprozess und das Funktionieren der AnkER-Zentren als Ganzes gefährden.
Aus diesem Grun wird Ihr Antrag abgelehnt.
Ich bedaure Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen