Masterplan zum Gefahrengebiet Friedrichshain/Kreuzberg bzw. Rigaer Str.

Anfrage an: Polizei Berlin

den so genannten "Masterplan" oder vergleichbare Unterlagen, unter dessen Anleitung laut Angaben der B.Z. "linke Gewalttäter gezielt aus dem Kiez vertrieben werden" sollen.

Ergebnis der Anfrage

Die Berliner Polizei lehnt die Herausgabe des Masterplans ab, der unter dem Titel "Einsatzkonzeption der Polizeidirektion 5 zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität- links im Bereich Rigaerstr." geführt wird.

Die Begründung ist reichlich absurd: Einerseits wird unterstellt, dass durch das vorzeitige Bekanntwerden des Akteninhalts (wir erinnern uns, die B.Z. hatte den Masterplan beschrieben) der Erfolg bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt wird. Es ist unklar, ob gegen die B.Z. oder ihren Informanten bei der Polizei jetzt ein Verfahren wegen Landes- oder Geheimnisverrats läuft. Andererseits wird sogar unterstellt, dass durch die Veröffentlichung "schwerwiegende Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes oder eine schwerwiegende Gefährdung für das Allgemeinwohl" zu besorgen sind. Die absurde Ablehnung und obrigkeitshörige Interpretation des IFG durch die Berliner Polizei gipfelt in dem Zitat: "Staatliches Handeln, insbesondere polizeiliches Handeln darf nicht kalkulierbar oder voraussehbar sein, da sonst die gesetzlich übertragene Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Strafverfolgung nicht mehr erfüllt werden kann."

Willkommen im Polizeistaat 2.0, der mit seinen unberechenbaren und willkürlichen Handlungen nicht mehr durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Februar 2016
  • Frist
    11. März 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masterplan zum Gefahrengebiet Friedrichshain/Kreuzberg bzw. Rigaer Str. [#15130]
Datum
7. Februar 2016 00:13
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den so genannten "Masterplan" oder vergleichbare Unterlagen, unter dessen Anleitung laut Angaben der B.Z. "linke Gewalttäter gezielt aus dem Kiez vertrieben werden" sollen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Masterplan zum Gefahrengebiet Friedrichshain/Kreuzberg bzw. Rigaer Str.
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Masterplan zum Gefahrengebiet Friedrichshain/Kreuzberg bzw. Rigaer Str.
Datum
3. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
601,6 KB

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Polizei Berlin
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Von
Polizei Berlin
Betreff
Masterplan zum Gefahrengebiet Friedrichshain/Kreuzberg bzw. Rigaer Str. [#15130]
Datum
3. März 2016 14:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen