Mate-Konsum im Neuigkeitenzimmer

- Unterlagen, die den Bezug von Mate-Getränken (Club Mate, Mate Mate, Mio-Mate, Flora Power, Kolle Mate etc.) für das Jahr 2019 im sogenannten Neuigkeitenzimmer betreffen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    12. Februar 2020
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlage…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Mate-Konsum im Neuigkeitenzimmer [#173827]
Datum
10. Januar 2020 14:59
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen, die den Bezug von Mate-Getränken (Club Mate, Mate Mate, Mio-Mate, Flora Power, Kolle Mate etc.) für das Jahr 2019 im sogenannten Neuigkeitenzimmer betreffen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 173827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173827 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihre Frage nach dem Konsum von Mate-Getränken im Neuigkeitenzimmer, darf ich Ihnen…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Mate-Konsum im Neuigkeitenzimmer [#173827]
Datum
16. Januar 2020 18:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihre Frage nach dem Konsum von Mate-Getränken im Neuigkeitenzimmer, darf ich Ihnen mitteilen, dass wir hier keine Mate-Getränke konsumieren. Mit freundlichen Grüßen