MATSE-Regelwerk

die Rechtsgrundlage sämtlicher "Regeln" im MATSE-Regelwerk ( zu finden unter: https://doc.itc.rwth-aachen.de/display/MATSE/Ausbildungsregeln)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    12. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MATSE-Regelwerk [#203339]
Datum
10. November 2020 15:47
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Rechtsgrundlage sämtlicher "Regeln" im MATSE-Regelwerk ( zu finden unter: https://doc.itc.rwth-aachen.de/display/MATSE/Ausbildungsregeln)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203339/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Por…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in
Datum
9. Dezember 2020 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de". Der Anlage entnehmen Sie bitte die von Ihnen angeforderte Rechtsverordnung für das MATSE-Regelwerk. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#203339] Sehr geehrteAntragsteller/in aus dem von ihnen übersandtem D…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#203339]
Datum
9. Dezember 2020 12:22
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aus dem von ihnen übersandtem Dokument gehen nicht für alle Abschnitte des MATSE-Regelwerks die Rechtsgrundlage hervor. Beispielhalft nenne ich Ihnen die Punkte 3 und 4 des Regelwerks, bitte senden Sie mir die Rechtsgrundlage sämtlicher Punkte des MATSE-Regelwerks zu Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203339/
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 9. Dezem…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in
Datum
16. Dezember 2020 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2020. Ich lehne hiermit Ihre Anfrage nach dem IFG NRW ab, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Bei den von Ihnen angeforderten Rechtsgrundlagen handelt es sich nicht um Informationen gemäß § 3 der IFG NRW. Demnach sind Informationen alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Rechtsgrundlagen also Gesetze und Verordnungen sind für jedermann frei zugänglich und sind nicht von uns als RWTH im Rahmen unserer zu erfüllenden Aufgaben angefallen und sind nicht von uns "im dienstlichen Zusammenhang erlangt" worden. Ihre Anfrage ist aus diesen Gründen abzulehnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#203339] Sehr geehrteAntragsteller/in Für die dualen Studierenden der…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#203339]
Datum
16. Dezember 2020 11:35
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Für die dualen Studierenden der MATSE-Ausbildung am IT Center der RWTH wird das MATSE-Regelwerk als Grundlage für Verhalten, Disziplinarmaßnahmen, etc. verwendet. Für einige Abschnitte (z.B. 3 und 4) des Regelwerks habe ich keine Rechtsgrundlage gefunden. Ich frage mich welche Rechtsgrundlage einzelne "Regeln" haben. Sollte diese nicht existieren, müsste die "Regeln" schnellst möglich zurückgezogen werden. Daher bitte ich Sie hier, unabhängig von der IFG-Anfrage, zu einer Stellungnahme bezüglich der Rechtmäßigkeit des MATSE-Regelwerks Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203339/

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
AW: 1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#203339] Sehr geehrteAntragsteller/in dem IT-Center der Hochschule is…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: 1230/20 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#203339]
Datum
16. Dezember 2020 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in dem IT-Center der Hochschule ist es (selbstverständlich) unbenommen nach dem Grundsatz der Privatautonomie, die von Ihnen beschrieben Regeln aufzustellen. Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass die Hochschule keine private Rechtsberatung erteilt. Mit freundlichen Grüßen