Max. 80 km/h auf deutschen Landstrassen Frankreich macht es vor!

DVR begrüßt Tempobegrenzung in Frankreich
Präsident fordert Diskussion über Geschwindigkeit auf Landstraßen

Seit 1. Juli 2018 gilt auf vielen französischen Landstraßen Tempo 80. Quelle: Zac Ong/Unsplash

02. Juli 2018 – Deutlich weniger Tote im Straßenverkehr - das ist Frankreichs Ziel. Daher soll ab 1. Juli 2018 die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von bislang 90 km/h auf 80 km/h gesenkt werden. Das Nachbarland beklagte in den vergangenen Jahren auf Landstraßen die meisten Verkehrsopfer. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt diese Regelung.
„Auch in Deutschland kommen die meisten Verkehrsteilnehmer bei Unfällen auf Landstraßen ums Leben“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Im Jahr 2016 waren es 1.853 und damit mehr als die Hälfte aller im Straßenverkehr Getöteten. Typische Ursache: überhöhte Geschwindigkeit. „Wenn die Zahl der Todesfälle im Straßenverkehr in Deutschland weiter sinken soll, dann müssen wir über angemessene Geschwindigkeiten auf Landstraßen reden“, so Dr. Walter Eichendorf weiter.
DVR-Beschluss zur Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen
Aufgrund der hohen Anzahl an Verkehrsopfern auf Landstraßen hat der Vorstand des DVR bereits 2014 einstimmig die Forderung beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite von bis zu sechs Metern auf 80 km/h zu senken. Kurz danach empfahl auch der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2015, die Regelgeschwindigkeit auf Landstraßen für Pkw und Lkw auf Tempo 80 zu reduzieren, um die Zahl der Unfälle auf Landstraßen zu senken.

Ps.sehe ich genau so warum passiert hier nichts? Leben retten jetzt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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wolfgang wobido (Privat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: DVR begrüßt Temp…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Max. 80 km/h auf deutschen Landstrassen Frankreich macht es vor! [#31618]
Datum
5. Juli 2018 15:47
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DVR begrüßt Tempobegrenzung in Frankreich Präsident fordert Diskussion über Geschwindigkeit auf Landstraßen Seit 1. Juli 2018 gilt auf vielen französischen Landstraßen Tempo 80. Quelle: Zac Ong/Unsplash 02. Juli 2018 – Deutlich weniger Tote im Straßenverkehr - das ist Frankreichs Ziel. Daher soll ab 1. Juli 2018 die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von bislang 90 km/h auf 80 km/h gesenkt werden. Das Nachbarland beklagte in den vergangenen Jahren auf Landstraßen die meisten Verkehrsopfer. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt diese Regelung. „Auch in Deutschland kommen die meisten Verkehrsteilnehmer bei Unfällen auf Landstraßen ums Leben“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Im Jahr 2016 waren es 1.853 und damit mehr als die Hälfte aller im Straßenverkehr Getöteten. Typische Ursache: überhöhte Geschwindigkeit. „Wenn die Zahl der Todesfälle im Straßenverkehr in Deutschland weiter sinken soll, dann müssen wir über angemessene Geschwindigkeiten auf Landstraßen reden“, so Dr. Walter Eichendorf weiter. DVR-Beschluss zur Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen Aufgrund der hohen Anzahl an Verkehrsopfern auf Landstraßen hat der Vorstand des DVR bereits 2014 einstimmig die Forderung beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite von bis zu sechs Metern auf 80 km/h zu senken. Kurz danach empfahl auch der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2015, die Regelgeschwindigkeit auf Landstraßen für Pkw und Lkw auf Tempo 80 zu reduzieren, um die Zahl der Unfälle auf Landstraßen zu senken. Ps.sehe ich genau so warum passiert hier nichts? Leben retten jetzt
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Egal <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Egal << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido (Privat)
wolfgang wobido (Privat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Max. 80 km/h auf deutschen Landstrassen Frankr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Re: Max. 80 km/h auf deutschen Landstrassen Frankreich macht es vor! [#31618]
Datum
7. August 2018 07:54
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Max. 80 km/h auf deutschen Landstrassen Frankreich macht es vor!“ vom 05.07.2018 (#31618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Anfragenr: 31618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>

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wolfgang wobido (Privat)
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Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
AW: Re: Max. 80 km/h auf deutschen Landstrassen Frankreich macht es vor! [#31618]
Datum
4. Februar 2019 09:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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