Maximale Förderung nach § 16 SGB II

Welches ist die maximale Förderung für einen PKW nach § 16 SGB II?

Im Internet konnte ich nur die Ermessenslenkenden Weisungen des Kreises Kleve finden, wonach die maximale Förderung bei einmalig 1.500 Euro zzgl Nebenkosten für Zulassung etc liegt. Demnach kann jedes Jobcenter die Höchstsumme selbst bestimmen.
Leistungen zur Eingliederung werden von Ihnen finanziert, daher sind Ihnen durchschnittliche und maximale Förderungen nach § 16 SGB II bekannt.

Da die Bewilligung wohl im Ermessen des Jobcenters und damit keinen festen Regeln unterliegt, könnte theoretisch auch das Zwei- oder Dreifache der Leistung des Kreises Kleve möglich sein.
Wie wird ein "Ausufern" wirksam verhindert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welches ist die m…
An Bundesagentur für Arbeit Details
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Betreff
Maximale Förderung nach § 16 SGB II [#223285]
Datum
13. Juni 2021 05:51
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welches ist die maximale Förderung für einen PKW nach § 16 SGB II? Im Internet konnte ich nur die Ermessenslenkenden Weisungen des Kreises Kleve finden, wonach die maximale Förderung bei einmalig 1.500 Euro zzgl Nebenkosten für Zulassung etc liegt. Demnach kann jedes Jobcenter die Höchstsumme selbst bestimmen. Leistungen zur Eingliederung werden von Ihnen finanziert, daher sind Ihnen durchschnittliche und maximale Förderungen nach § 16 SGB II bekannt. Da die Bewilligung wohl im Ermessen des Jobcenters und damit keinen festen Regeln unterliegt, könnte theoretisch auch das Zwei- oder Dreifache der Leistung des Kreises Kleve möglich sein. Wie wird ein "Ausufern" wirksam verhindert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223285/upload/becfeadfa46bf6bae384279af871926b43de82e8/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Penniner Damm 44, 18842 Negast
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maximale Förderung nach § 16 SGB II“ vom 13.06…
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Betreff
AW: Maximale Förderung nach § 16 SGB II [#223285]
Datum
19. Juli 2021 10:58
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maximale Förderung nach § 16 SGB II“ vom 13.06.2021 (#223285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223285/upload/becfeadfa46bf6bae384279af871926b43de82e8/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maximale Förderung nach § 16 SGB II“ vom 13.06…
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Betreff
AW: Maximale Förderung nach § 16 SGB II [#223285]
Datum
19. Juli 2021 10:59
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maximale Förderung nach § 16 SGB II“ vom 13.06.2021 (#223285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223285/upload/becfeadfa46bf6bae384279af871926b43de82e8/
Bundesagentur für Arbeit
Sehr Antragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage auf dem privaten Informationsportal "fragdenstaat" gestell…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Maximale Förderung nach § 16 SGB II [#223285]
Datum
19. Juli 2021 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage auf dem privaten Informationsportal "fragdenstaat" gestellt. Dieses Portal ist organisatorisch nicht an die Bundesagentur für Arbeit angebunden, die E-Mails werden lediglich weitergeleitet. Leider können wir keinen E-Mail-Eingang zu dieser Anfrage bei uns verzeichnen. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage nochmals an folgende E-Mail-Adresse zu senden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maximale Förderung nach § 16 SGB II“ vom 13.06…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
AW: Maximale Förderung nach § 16 SGB II [#223285]
Datum
17. Januar 2022 02:50
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Maximale Förderung nach § 16 SGB II“ vom 13.06.2021 (#223285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 186 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223285/upload/becfeadfa46bf6bae384279af871926b43de82e8/